Das Deichlexikon erklärt Begriffe rund um Hochwasserschutz, Deichbau, Deichpflege und die Aufgaben des Artlenburger Deichverbandes (ADV). Viele Beispiele beziehen sich auf unser Verbandsgebiet an Elbe, Ilmenaukanal, Neetzekanal und Roddau.
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Die Erläuterungen dienen der allgemeinen Information. Für konkrete Vorhaben und Entscheidungen sind die jeweils geltenden Vorschriften, Festsetzungen und behördlichen Entscheidungen maßgeblich.
Abfluss
Der Abfluss beschreibt, wie viel Wasser einen bestimmten Querschnitt eines Gewässers in einer bestimmten Zeit durchströmt. Er wird üblicherweise in Kubikmetern pro Sekunde angegeben. Wasserstand und Abfluss sind unterschiedliche Größen.
Alarmstufen
Alarmstufen helfen, eine Hochwasserlage einzuordnen und die Deichverteidigung vorzubereiten und zu organisieren. Für unseren Hochwasserbereich an der Unteren Mittelelbe ist der Pegel Dömitz ein länderübergreifend abgestimmter Alarm- und Referenzpegel. Die Entwicklung an diesem Pegel betrachten wir zusammen mit den Vorhersagen und den örtlichen Verhältnissen in unserem Verbandsgebiet.
Aktueller Wasserstand am Pegel Dömitz (ELWIS; öffnet in einem neuen Fenster)
Für die örtliche Einschätzung sind auch die Pegel Bleckede, Hohnstorf und das Sperrwerk im Ilmenau- und Neetzekanal von Bedeutung. Auf unserer bisherigen Internetseite sind folgende örtliche Richtwasserstände in Zentimetern angegeben:
| Alarmstufe | Pegel Bleckede | Pegel Hohnstorf | Pegel Sperrwerk |
|---|---|---|---|
| I | 975 | 740 | 400 |
| II | 1035 | 800 | 430 |
| III | 1085 | 840 | 460 |
| IV | 1105 | 880 | 490 |
Die Werte beziehen sich jeweils auf den betreffenden Pegel und sind nicht unmittelbar untereinander vergleichbar. Sie sind Richtwerte und ersetzen nicht die Beurteilung der konkreten Lage. Im Bereich der Alarmstufen I bis III kann unser Deichhauptmann aufgrund seiner Zuständigkeit und Erfahrung eine von den Richtwerten abweichende Alarmstufe für den Verband festlegen. Welche Stufe gilt und welche Maßnahmen angeordnet werden, wird bekannt gegeben. Die Zuständigkeiten der Behörden, insbesondere im Katastrophenschutz, bleiben davon unberührt.
Altarm
Ein Altarm ist ein ehemaliger Flusslauf oder Teil davon. Er kann noch mit dem Fluss verbunden sein oder abgetrennt liegen. Alte Flussarme und wassergefüllte Vertiefungen können im ADV-Gebiet für den Deichbau und die Beurteilung des Untergrundes bedeutsam sein. Ob von ihnen eine Gefahr für einen Deich ausgeht, hängt von Lage, Untergrund und Strömung ab.
Altdeich
Als Altdeich bezeichnet man einen historisch gewachsenen Deich, der oft mehrfach erhöht und verstärkt wurde. Im ADV-Gebiet wurden Deiche über lange Zeit den jeweils neuen Anforderungen angepasst. Aus der Bezeichnung allein lässt sich nicht ableiten, ob ein bestimmter Abschnitt heute ausreichend standsicher oder zu niedrig ist.
Artlenburger Deichverband (ADV)
Der Artlenburger Deichverband ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Sitz in Hohnstorf/Elbe. Er erhält und entwickelt die ihm zugeordneten Deiche im Verbandsgebiet und sorgt im Rahmen der geltenden Regelungen für ihre Verteidigung. Das geschützte Gebiet liegt in den Landkreisen Lüneburg und Harburg. Zu den Anlagen gehören Hochwasserdeiche und Hauptdeiche an der Elbe sowie Schutzdeiche an Ilmenaukanal, Neetzekanal und Roddau. Deichschutz ist eine Gemeinschaftsaufgabe der Deichpflichtigen.
Aufkadung
Eine Aufkadung ist eine örtliche Erhöhung der Schutzlinie, beispielsweise mit Sandsäcken bei drohendem Überströmen. Historisch wurden auch andere Materialien verwendet. Ob und wie eine Aufkadung ausgeführt wird, entscheiden im Einsatz die zuständigen Fachkräfte; sie ersetzt keine fachgerechte dauerhafte Deicherhöhung.
Außenböschung und Binnenböschung
Die Außenböschung ist die dem Gewässer zugewandte Seite des Deiches. Die Binnenböschung zeigt zum geschützten Gebiet. Beide Seiten müssen gepflegt und vor Beschädigungen geschützt werden. Ihre Beanspruchung ist unterschiedlich: Auf der Außenseite wirken beispielsweise Strömung und Wellen; auf der Binnenseite sind unter anderem Wasseraustritte und die Erreichbarkeit für die Deichverteidigung wichtig.
Baugrund und Baugrunderkundung
Der Baugrund unter einem Deich beeinflusst dessen Sicherheit. Bohrungen, Proben und weitere Untersuchungen liefern Angaben über Bodenschichten und Grundwasserverhältnisse. Im Verbandsgebiet können beispielsweise ehemalige Flussarme und weiche Bodenschichten eine besondere Betrachtung erfordern. Welche Maßnahmen notwendig sind, wird für den einzelnen Abschnitt fachlich ermittelt.
Baugrundschichtung
Der Baugrund unter einem Deich kann aus mehreren Schichten mit unterschiedlichen Eigenschaften bestehen, etwa Auelehm, Sand und anderen Böden. Die Schichtung beeinflusst Wasserströmung, Setzungen und Standsicherheit. Baugrunderkundungen liefern Informationen für die Beurteilung einzelner Deichabschnitte.
Baumaßnahmen und Sperrungen
Für Deichbau und Instandsetzung werden zeitweise Flächen und Wege benötigt. Insbesondere Transporte mit schweren Fahrzeugen können Sperrungen von Rad- und Fußwegen erforderlich machen. Bitte Absperrungen und ausgeschilderte Umleitungen beachten und Baustellen nicht eigenmächtig betreten. Aktuelle Mitteilungen des ADV und die örtliche Beschilderung sind maßgeblich.
Beitragsbemessungszahl
Die Beitragsbemessung des ADV erfolgt seit 2026 anhand flurstücks- und gebäudebezogener Bemessungszahlen. Sie dienen zusammen mit dem vom Verbandsausschuss festgesetzten Hebesatz der Beitragsberechnung. Einzelheiten ergeben sich aus dem Niedersächsischen Deichgesetz, der Verbandssatzung und dem Beitragsbescheid.
Beitragsbescheid
Der Beitragsbescheid enthält die für das jeweilige Beitragsjahr festgesetzte Forderung und die maßgeblichen Angaben zur Berechnung. Fragen zu den zugrunde gelegten Daten oder zur Zahlung können an die Geschäftsstelle des ADV gerichtet werden. Fristen und Hinweise im Bescheid sind zu beachten. Der Beitrag für Deichschutz ist von einem etwaigen Beitrag für Gewässerunterhaltung zu unterscheiden.
Bemessung und Sicherheitsreserve
Bei der Bemessung werden Anlagen für festgelegte Wasserstände und weitere Einwirkungen ausgelegt. Dazu gehören unter anderem Wellen und die Eigenschaften des Baugrundes. Ein Deich kann die Folgen vieler Hochwasserereignisse begrenzen, bietet aber keinen absoluten Schutz vor jedem denkbaren Ereignis. Die geltenden Festsetzungen sind abschnittsbezogen.
Bemessungsabfluss
Der Bemessungsabfluss ist ein für die Planung festgelegter Abfluss. Zusammen mit einem geeigneten Berechnungsmodell und weiteren Randbedingungen dient er dazu, maßgebende Wasserstände für eine Hochwasserschutzanlage zu bestimmen.
Bemessungshochwasserstand
Der Bemessungshochwasserstand ist der für die Bemessung einer Hochwasserschutzanlage maßgebende Wasserstand. Daraus und aus weiteren Anforderungen, insbesondere dem Freibord, ergibt sich die erforderliche Höhe der Schutzanlage.
Berme
Eine Berme ist ein flacherer oder annähernd waagerechter Absatz an einer Deichböschung. Sie kann je nach Lage und Ausführung die Standsicherheit unterstützen oder einen Deichverteidigungsweg aufnehmen.
Bestick
Siehe „Bestick und Bestickfestsetzung“. Das Bestick beschreibt die für einen Deich festgelegten Abmessungen. Für eine konkrete Aussage sind die Festsetzung und der jeweilige Deichabschnitt entscheidend.
Bestick und Bestickfestsetzung
Das Deichbestick beschreibt die festgesetzten Abmessungen eines Deiches, insbesondere Höhe und Querschnitt. Die Deichbehörde setzt diese nach Anhörung des Trägers der Deicherhaltung fest; der NLWKN nimmt entsprechende Aufgaben wahr. Für einen konkreten Abschnitt ist die jeweilige Festsetzung maßgeblich. Die Bestickfestsetzung ersetzt weder eine Zulassung für einen Deichausbau noch eine deichrechtliche Ausnahmegenehmigung für eine andere Nutzung.
Binnenentwässerung
Binnenentwässerung ist die Ableitung von Wasser aus dem landseitigen Gebiet. Bei hohen Wasserständen der Elbe kann der freie Abfluss eingeschränkt sein; dafür können je nach Anlage beispielsweise Siele oder Schöpfwerke benötigt werden. Zuständigkeiten für Gewässer und Bauwerke sind für den jeweiligen Fall zu klären und nicht automatisch mit der Deicherhaltung gleichzusetzen.
Binnenland und Deichhinterland
Als Binnenland oder Deichhinterland bezeichnet man die landseitig hinter dem Deich gelegenen Flächen. Auch dort kann es bei Hochwasser zu Problemen kommen, beispielsweise durch steigendes Grundwasser oder erschwerte Entwässerung.
Bodenentnahme und Kleigewinnung
Für Deichbau werden geeignete Böden benötigt. Klei oder andere geeignete Materialien können aus dafür vorgesehenen und zugelassenen Bodenentnahmestellen gewonnen und zur Baustelle transportiert werden. Eignung, Genehmigung, Transport und spätere Gestaltung der Entnahmestelle sind Teil der Planung.
Böschungsbruch
Bei einem Böschungsbruch rutscht ein Teil der Böschung entlang einer Gleitfläche ab. Ursachen können beispielsweise ungünstige Bodeneigenschaften oder Wasserdrücke im Deich und Untergrund sein. Für die Beurteilung werden der Aufbau des Deiches, der Baugrund und unterschiedliche Belastungsfälle betrachtet. Risse oder auffällige Verformungen am Deich sollen dem ADV gemeldet werden.
Böschungsneigung
Die Böschungsneigung beschreibt, wie steil eine Deichböschung ansteigt. Bei einer Neigung von 1:3 entfällt auf einen Meter Höhenunterschied eine waagerechte Strecke von drei Metern. Die Neigung beeinflusst unter anderem die Standsicherheit und den Wellenauflauf. Welche Abmessungen an einem Abschnitt gelten, ergibt sich aus der jeweiligen Planung und Bestickfestsetzung.
Brack
Ein Brack ist eine durch einen Deichbruch und die ausströmenden Wassermassen entstandene Auskolkung. Viele Bracks sind heute Gewässer. Sie erinnern an frühere Deichbrüche; auch im Gebiet des ADV wurden Bracks und ehemalige Bruchstellen dokumentiert. Deichnahe Bracks und ihre Untergrundverhältnisse sind bei der Beurteilung der Deichsicherheit zu beachten.
Buhne
Eine Buhne ist ein von der Uferseite in ein Gewässer hineinragendes Querbauwerk. Buhnen an der Elbe beeinflussen die Strömung und den Sedimenttransport und können zur Regelung des Flusses und zum Schutz des Ufers beitragen. Sie sind nicht mit einem Deich gleichzusetzen.
Deich
Ein Deich ist ein linienförmiges Schutzbauwerk, das ein Gebiet vor Hochwasser oder Sturmflut schützen soll. Deiche bestehen überwiegend aus Bodenmaterial; örtlich können weitere Bauteile oder Hochwasserschutzwände Teil der Schutzlinie sein. Ein vollständiger Schutz vor jedem denkbaren Ereignis ist nicht gewährleistet.
Deich- und Sielordnung
Siehe „Deich- und Sielordnung von 1862“. Die historische Ordnung steht am Anfang der Verbandsgeschichte. Für heutige Entscheidungen sind das geltende Deich- und Wasserrecht, die Satzung sowie einschlägige Verordnungen maßgeblich.
Deich- und Sielordnung von 1862
Die „Deich- und Sielordnung für das Fürstentum Lüneburg und die vormals Lauenburgischen Landesteile vom 15. April 1862“ gehört zu den historischen Grundlagen des Deichwesens im Gebiet des ADV. Nach der Verbandschronik wurde der Artlenburger Deichverband in diesem Zusammenhang gebildet; zunächst war das Königliche Deichamt zuständig. Die Ordnung wurde für Niedersachsen durch das Niedersächsische Deichgesetz aufgehoben. Sie ist deshalb historische Quelle und nicht die heutige Rechtsgrundlage für neue Entscheidungen.
Deichaufsicht und Verbandsaufsicht
Deichaufsicht betrifft die Einhaltung deichrechtlicher Anforderungen und den Zustand der Deiche. Die Verbands- beziehungsweise Rechtsaufsicht betrifft die Rechtmäßigkeit der Verbandsverwaltung. Die Rechtsaufsicht über den Artlenburger Deichverband führt der Landkreis Lüneburg. Bei deichrechtlichen Angelegenheiten ist die örtlich und sachlich zuständige Deichbehörde zu beachten; die Verbands- und die örtliche Deichaufsicht sind nicht einfach gleichzusetzen.
Deichbau und Deichverstärkung
Der ADV erhält und entwickelt seine Schutzanlagen. Dazu können je nach Abschnitt Instandsetzungen, Verstärkungen, Erhöhungen und der Bau weiterer Schutzanlagen gehören. Planung und Ausführung berücksichtigen unter anderem Baugrund, festgesetztes Bestick, Nutzung, Gewässer und Naturschutz. Nicht jeder Abschnitt benötigt dieselbe Maßnahme.
Deichbehörde
Die Deichbehörden nehmen die ihnen zugewiesenen staatlichen Aufgaben nach dem Deichrecht wahr. Für deichrechtliche Ausnahmegenehmigungen sind im Gebiet des ADV grundsätzlich die unteren Deichbehörden der Landkreise Harburg und Lüneburg für ihren jeweiligen Bereich anzusprechen. Die Aufgaben der Deichbehörde, des Landesbetriebs NLWKN und des Deichverbandes sind zu unterscheiden. Bei Vorhaben am Deich sollten die Zuständigkeiten vor Beginn geklärt werden.
Deichbenutzung
Der Deich ist ein Schutzbauwerk und keine beliebig nutzbare Fläche. Tätigkeiten, die den Bestand oder die Funktionsfähigkeit beeinträchtigen können, sind zu unterlassen; für bestimmte Nutzungen sind Genehmigungen erforderlich. Das gilt auch für Bepflanzungen, Bauvorhaben und Veränderungen im Deichbereich. Vorhaben sollten vor Beginn mit den zuständigen Stellen abgestimmt werden.
Deichberme
Eine Berme ist ein Absatz an der Böschung oder am Fußbereich eines Deiches. Sie kann unter anderem der Standsicherheit oder der Anordnung eines Weges dienen. Ihre konkrete Funktion, Lage und Ausführung ergeben sich aus dem jeweiligen Deichprofil. Siehe auch „Deichunterhaltungsweg und Deichverteidigungsweg“.
Deichbestandsanalyse
Eine Deichbestandsanalyse untersucht den baulichen Zustand und die Leistungsfähigkeit vorhandener Deiche. Dazu gehören beispielsweise Vermessung, Baugrunderkundung und Betrachtungen zur Standsicherheit, zur Deichhöhe und zu Wegen. Die NLWKN-Analyse zur unteren Mittelelbe von 2020 betrachtet auch Abschnitte des ADV und beschreibt unter anderem Deichverteidigungs- und Deichunterhaltungswege. Ihre Aussagen geben den damaligen Untersuchungsstand wieder und sind nicht ohne Abgleich mit späteren Planungen oder Baumaßnahmen als heutiger Zustand zu verstehen.
Deichböschung
Die Deichböschung ist die geneigte Fläche zwischen Deichkrone und Deichfuß. Man unterscheidet die dem Gewässer zugewandte Außenböschung und die dem geschützten Gebiet zugewandte Binnenböschung.
Deichbruch
Von einem Deichbruch spricht man, wenn ein Deich so versagt, dass Wasser durch die entstandene Öffnung in das Hinterland strömt. Ursachen und Verlauf können unterschiedlich sein. Die Deichüberwachung und -verteidigung dienen dazu, Gefahren frühzeitig zu erkennen und Schäden nach Möglichkeit abzuwenden.
Deichbuch
Das Deichbuch ist eine geordnete Sammlung von Angaben über einen Deich und seine rechtlichen und technischen Verhältnisse. Es unterstützt unter anderem Deicherhaltung und Deichaufsicht. Welche Angaben geführt werden und wer zuständig ist, ergibt sich aus den geltenden deichrechtlichen Vorgaben.
Deicherhaltung und Deichunterhaltung
Deicherhaltung ist der umfassendere Begriff: Nach § 5 des Niedersächsischen Deichgesetzes (NDG) ist der Deich in seinem Bestand und in seinen vorgeschriebenen Abmessungen so zu erhalten, dass er seinen Zweck jederzeit erfüllen kann. Hierzu gehört auch, Schäden unverzüglich instand zu setzen sowie Deichstrecken unter den gesetzlichen Voraussetzungen zu verstärken und zu erhöhen.
Deichunterhaltung ist ein Teil der Deicherhaltung. Dazu zählen die regelmäßige Pflege, Kontrolle und laufende Instandhaltung, etwa die Pflege der Grasnarbe und das Beseitigen von Schäden. Größere Instandsetzungen sowie die nach den gesetzlichen Vorgaben erforderliche Verstärkung und Erhöhung gehen über die laufende Unterhaltung hinaus und gehören ebenfalls zur Deicherhaltung.
Wir nehmen die Deicherhaltung für die uns zugeordneten Deiche wahr. Die ZustVO-Deich regelt die Zuständigkeit des NLWKN für bestimmte deichrechtliche Aufgaben, darunter die Festsetzung der Deichabmessungen. Diese behördliche Zuständigkeit ist von unserer Aufgabe als Träger der Deicherhaltung zu unterscheiden. Deichunterhaltung ist zudem nicht mit der Gewässerunterhaltung durch einen Unterhaltungsverband gleichzusetzen.
Deichfuß
Der Deichfuß ist der untere Übergangsbereich zwischen einer Deichböschung und dem angrenzenden Gelände. Es gibt einen wasser- und einen landseitigen Deichfuß.
Deichfußdränage
Eine Deichfußdränage kann Sickerwasser im Bereich des Deichfußes aufnehmen und ableiten. Ihre Wirkung hängt von ihrer Lage, hydraulischen Leistungsfähigkeit und filterstabilen Ausbildung ab. Ob und wo sie nötig und geeignet ist, wird anhand der örtlichen Verhältnisse und der Planung entschieden. Die Deichbestandsanalyse betrachtete unter anderem Berechnungen mit und ohne Deichfußdränage im ADV-Gebiet.
Deichgatter
Gatter und Tore werden andernorts zur Abgrenzung von Weideflächen genutzt. Auf den Deichen des ADV gibt es nach unserer Deichpraxis keine solchen Gatter; die Schäfereien setzen zeitweise Steckzäune ein. Feste Zäune und Gatter sehen wir als nachteilig für die Deichverteidigung an, weil sie den Zugang und die Bewegungsfreiheit im Einsatz behindern können. Andere Deichverbände beurteilen die Verhältnisse für ihre Deiche selbst. Eine Deichschranke zur Regelung einer Zufahrt ist davon zu unterscheiden.
Deichgenossenschaft – historisch
In früheren Zeiten schlossen sich Deichpflichtige in unterschiedlichen Formen zusammen, um Deiche zu bauen und zu erhalten. Organisation und Pflichten waren regional und zeitlich verschieden. Die heutige Arbeit des ADV beruht auf dem geltenden Recht und seiner Satzung; sie ist nicht mit jeder historischen Genossenschaftsform gleichzusetzen.
Deichgeschworene
Die Deichgeschworenen sind für die örtliche Deichverteidigung wichtige Ansprechpartner. Sie organisieren bei Hochwasser die Kontrolle in ihrem jeweiligen Deichabschnitt oder Wachbezirk und wirken an der Beaufsichtigung der Deichwachen mit. Ihre konkreten Aufgaben ergeben sich aus den geltenden Ordnungen und Anweisungen des ADV.
Deichgesetz
Für den ADV ist das Niedersächsische Deichgesetz (NDG) eine zentrale Grundlage. Es regelt unter anderem Deicherhaltung, Deichpflicht, Deichbenutzung, Deichaufsicht und Beitragsbemessung. Für die Zuständigkeiten ist ergänzend die Verordnung über Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Deichrechts (ZustVO-Deich) wichtig: Sie weist dem NLWKN unter anderem die Festsetzung der Deichabmessungen zu. Für wasserrechtliche Aufgaben kann außerdem die ZustVO-Wasser relevant sein. Daneben gelten insbesondere das Wasserverbandsgesetz, die Satzung sowie örtliche Verordnungen. Maßgeblich sind die jeweils geltenden Fassungen.
Deichgraben
Ein Deichgraben liegt in räumlichem Zusammenhang mit dem Deich und kann je nach Anlage verschiedene Funktionen erfüllen. Die Erhaltungspflicht für einen konkreten Graben muss gesondert geprüft werden, insbesondere wenn er auch andere Grundstücke entwässert. Aus der Nähe zum Deich folgt nicht automatisch, dass der ADV für jede Gewässerunterhaltung zuständig ist.
Deichgraf, Deichrichter und Schultheiß
Für Verbandsvorsteher und andere Ämter im Deichwesen gibt es regional unterschiedliche Bezeichnungen, unter anderem Deichgraf, Oberdeichgraf, Deichrichter, Oberdeichrichter und Schultheiß. Die genaue Bedeutung hängt von der örtlichen Satzung und Geschichte ab. Beim Cuxhavener Deichverband heißt der Verbandsvorsteher Schultheiß. Bei der Deich- und Sielacht Norderland heißt der Vorsitzende Oberdeich- und Obersielrichter, während Deichrichter dort auch weitere Vorstandsmitglieder sein können. Die Titel sind daher keine überall austauschbaren Funktionsbezeichnungen.
Deichhauptmann
Deichhauptmann ist beim Artlenburger Deichverband die Bezeichnung für den Verbandsvorsteher. Er führt die ihm nach Gesetz und Satzung übertragenen Aufgaben aus und hat eine zentrale Rolle bei der Deichverteidigung. Für die Alarmstufen I bis III kann er unter Berücksichtigung der konkreten Hochwasserlage auch eine von den Richtwasserständen abweichende Alarmstufe für den Verband festlegen. Die Zuständigkeiten der Behörden, insbesondere im Katastrophenschutz, bleiben unberührt. Andere Verbände verwenden teilweise andere Amtsbezeichnungen; aus dem Namen allein ergeben sich nicht überall dieselben Befugnisse.
Deichkörper
Der Deichkörper ist der eigentliche Erdbau des Deiches mit seinen Böschungen und der Deichkrone. Aufbau und verwendete Böden können je nach Alter und Abschnitt unterschiedlich sein. Geeignete Abdeckungen und eine geschlossene Grasnarbe schützen die Oberfläche. Veränderungen oder Schäden können die Schutzfunktion beeinträchtigen.
Deichkrone
Die Deichkrone ist der obere Abschluss des Deiches. Ihre erforderliche Höhe und Breite ergeben sich aus der für den jeweiligen Deichabschnitt geltenden Bestickfestsetzung und Planung. Eine einheitliche Breite für alle Deiche lässt sich daraus nicht ableiten.
Deichlast – früher und heute
Deichlast bezeichnet die mit Bau, Erhaltung oder Finanzierung eines Deiches verbundenen Verpflichtungen. Historisch konnten einzelnen Grundstücken bestimmte Deicharbeiten zugeordnet sein. Heute nimmt der ADV die ihm übertragenen Aufgaben nach den geltenden Vorschriften wahr; die Finanzierung und die Pflichten der Mitglieder richten sich nach Gesetz und Satzung.
Deichlinie
Die Deichlinie beschreibt den Verlauf eines Deiches oder einer zusammenhängenden Schutzlinie in der Landschaft. Im ADV-Gebiet wurde ihr historischer Verlauf unter anderem durch Siedlungen, ehemalige Flussarme und andere örtliche Gegebenheiten beeinflusst. Bei einem Ausbau kann die Linie verändert werden.
Deichnacherhöhung
Bei einer Deichnacherhöhung wird die Höhe eines vorhandenen Deiches an die festgesetzten Anforderungen angepasst. Je nach Planung müssen gleichzeitig Böschungen, Wege, Rampen oder weitere Bauwerke verändert werden. Die Maßnahme ist von der laufenden Pflege und von der bloßen Beseitigung eines örtlichen Schadens zu unterscheiden.
Deichpfand – historisch
Ein Deichpfand war in früheren Deichordnungen ein Deichabschnitt, für dessen Unterhaltung ein Deichpflichtiger verantwortlich war. Solche Zuordnungen waren Teil der historischen Organisation des Deichwesens und unterschieden sich von Region zu Region. Heute organisiert der ADV die Erhaltung der ihm zugeordneten Deiche gemeinschaftlich nach den geltenden Vorschriften.
Deichpflicht
Nach dem Niedersächsischen Deichgesetz sind grundsätzlich die Eigentümer und Erbbauberechtigten der im geschützten Gebiet gelegenen Grundstücke zur gemeinschaftlichen Deicherhaltung verpflichtet. Die Aufgaben werden nach Maßgabe des Gesetzes durch die zuständigen Träger der Deicherhaltung wahrgenommen.
Deichquerschnitt und Deichprofil
Ein Deichquerschnitt zeigt den Deich und seinen Untergrund in einem Schnitt quer zur Deichlinie. Er macht unter anderem Höhe, Breite, Böschungsneigung, Bermen und Wege sichtbar. Bei Planung und Prüfung betrachten Fachleute auch den Schichtenaufbau und mögliche Wasserstände. Die Querschnitte können entlang eines Deiches unterschiedlich sein.
Deichrampe und Deichüberfahrt
Rampen und Überfahrten schaffen Verbindungen zum Deich und gegebenenfalls über ihn hinweg. Sie werden für Deichunterhaltung, Deichverteidigung oder zulässige Nutzungen benötigt. Ihre Zahl, Lage und Ausführung müssen die Sicherheit des Deiches berücksichtigen. Eine vorhandene Überfahrt ist keine allgemeine Erlaubnis, den Deich mit einem Fahrzeug zu befahren.
Deichrechtliche Ausnahmegenehmigung
Für bestimmte Nutzungen des Deiches oder Vorhaben in seinem Umfeld kann eine deichrechtliche Ausnahmegenehmigung oder eine andere deichrechtliche Erlaubnis erforderlich sein. Im Gebiet des ADV sind dafür grundsätzlich die unteren Deichbehörden des Landkreises Harburg beziehungsweise des Landkreises Lüneburg für ihren jeweiligen Bereich anzusprechen. Der Deichverband wird nach den geltenden Regeln beteiligt; seine Zustimmung ersetzt nicht automatisch eine behördliche Genehmigung. Weitere Genehmigungen können erforderlich sein. Vor Beginn eines Vorhabens sollte die zuständige Behörde kontaktiert werden.
Deichrückverlegung
Bei einer Deichrückverlegung wird die Schutzlinie vom Gewässer weg verlegt. Dadurch kann zusätzlicher Raum für die Ausbreitung von Hochwasser entstehen. Ob und wie ein solches Vorhaben möglich ist, hängt von Planung, Genehmigung und örtlichen Verhältnissen ab.
Deichschaden melden
Schäden wie tiefe Fahrspuren, größere Löcher, beschädigte Grasnarben oder ungewöhnliche Wasseraustritte sollten möglichst genau mit Ortsangabe an den ADV gemeldet werden. Bei einer akuten Gefahrenlage gelten die Hinweise der Einsatzkräfte; bei unmittelbarer Gefahr ist der Notruf zu wählen. Bitte Schäden nicht eigenmächtig verändern oder betreten, wenn dies gefährlich sein könnte.
Deichschäferei
Die Beweidung mit Schafen ist ein wichtiger Teil der Deichpflege im Verbandsgebiet. Die Tiere halten den Bewuchs kurz; eine gepflegte Grasnarbe schützt die Oberfläche des Deiches. Die Schäfereien verwenden bei Bedarf mobile Steckzäune. Bitte Herden ruhig passieren, Hunde fernhalten und Zäune nicht beschädigen oder eigenmächtig verändern. Auch Mäharbeiten sind Bestandteil der Pflege. Siehe „Steckzaun“ und „Radfahren auf Deichverteidigungswegen“.
Deichschau
Bei der Deichschau wird der Zustand der Deiche überprüft. Schäden, Mängel und erforderliche Maßnahmen können dabei festgestellt werden. Das Niedersächsische Deichgesetz sieht für Haupt- und Hochwasserdeiche grundsätzlich zwei behördliche Schauen im Jahr vor; daneben sind eigene Kontrollen des Verbandes möglich. Die Durchführung richtet sich nach den geltenden Vorschriften und der Zuständigkeit der Deichbehörde.
Deichschranken
Schranken an Zufahrten zu Deichverteidigungswegen verhindern oder begrenzen die unerlaubte Einfahrt mit Fahrzeugen. Sie schützen die Wege und die Deichflächen vor Schäden und helfen, die Wege für Unterhaltung und Einsatz freizuhalten. Eine Schranke ist von einem Weidezaun zu unterscheiden. Bitte Schranken nicht eigenmächtig öffnen oder beschädigen; für berechtigte Nutzungen gelten die jeweiligen Regelungen und Beschilderungen.
Deichschutzstreifen und 50-Meter-Bereich
Flächen am Deich sind für seine Sicherheit, Unterhaltung und Verteidigung wichtig. Landseitig gelten nach dem Niedersächsischen Deichgesetz besondere Beschränkungen für die Errichtung und wesentliche Änderung von Anlagen in einem Abstand bis zu 50 Metern von der landseitigen Deichgrenze. Ob eine Ausnahme möglich ist, prüft die zuständige Deichbehörde im Einzelfall.
Deichsicherheit
Deichsicherheit umfasst das Zusammenwirken von ausreichender Höhe, standsicherem Aufbau, geeignetem Untergrund, Schutz der Oberfläche sowie regelmäßiger Pflege und Kontrolle. Auch erreichbare Wege und eine organisierte Deichverteidigung sind wichtig. Ein Deich ist Teil eines Schutzsystems; ein vollständiger Schutz vor allen denkbaren Ereignissen ist nicht möglich.
Deichunterhaltungsweg und Deichverteidigungsweg
Beide Wege haben unterschiedliche Hauptaufgaben: Der Deichunterhaltungsweg dient vor allem der regelmäßigen Pflege, Kontrolle und Erreichbarkeit der Deichaußenseite. Der Deichverteidigungsweg ermöglicht insbesondere den Transport von Einsatzkräften und Material bei Hochwasser und dient auch der Unterhaltung. Die NLWKN-Deichbestandsanalyse beschreibt den Unterhaltungsweg im dort betrachteten Regelprofil auf der Außenseite und den Verteidigungsweg binnenseitig. Lage und Ausführung können örtlich abweichen; nicht an jedem bestehenden Abschnitt sind beide Wege vorhanden. Ob ein Weg von Dritten benutzt werden darf, hängt von den jeweiligen Regelungen ab.
Deichverband
Ein Deichverband ist ein Wasser- und Bodenverband mit Aufgaben des Deichschutzes. Der Artlenburger Deichverband ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und verwaltet sich im Rahmen von Gesetz und Satzung selbst. Er erhält die ihm zugeordneten Deiche und trifft Vorsorge für deren Verteidigung. Seine Rechtsaufsicht führt der Landkreis Lüneburg.
Deichverband und Unterhaltungsverband: der Unterschied
Der Artlenburger Deichverband ist für die ihm zugeordneten Deiche und deren Erhaltung zuständig. Dazu gehören Deichpflege, Instandsetzung und erforderliche Deichbaumaßnahmen sowie die Vorsorge für die Deichverteidigung. Ein Unterhaltungsverband ist dagegen für die ihm übertragenen Aufgaben der Gewässerunterhaltung zuständig – grundsätzlich an Gewässern zweiter Ordnung und, soweit eine entsprechende Zuständigkeit besteht, auch an Gewässern dritter Ordnung. Bei Gewässern dritter Ordnung ist die Unterhaltung nicht automatisch Aufgabe eines Unterhaltungsverbandes; entscheidend sind die jeweilige Rechtslage und Zuständigkeit. Gewässerunterhaltung und Deicherhaltung sind unterschiedliche Aufgaben. Die Unterhaltung eines Grabens oder Gewässers durch einen Unterhaltungsverband bedeutet nicht, dass er für den Deich zuständig ist. Bei Fragen zum Deich wenden Sie sich an den Artlenburger Deichverband; bei einem Gewässer ist die zuständige Stelle für das betreffende Gewässer zu ermitteln.
Deichverstärkung
Eine Deichverstärkung verbessert den Querschnitt oder den Aufbau eines Deiches, um die festgesetzten Anforderungen zu erfüllen. Je nach Abschnitt kann sie mit einer Erhöhung, flacheren Böschungen, zusätzlichen Bermen oder angepassten Wegen verbunden sein. Planung, Zulassung und Ausführung erfolgen für den jeweiligen Deichabschnitt.
Deichverteidigung
Deichverteidigung umfasst die Überwachung und Abwehr von Gefahren für Deiche bei Hochwasser, Sturmflut oder Eisgang. Im ADV-Gebiet arbeiten dazu Deichverband, Deichgeschworene, Deichwachen und weitere zuständige Stellen zusammen. Grundlage sind die für den jeweiligen Bereich geltenden Deichverteidigungsordnungen und die konkreten Einsatzentscheidungen.
Deichverteidigungsmaterial
Zur Deichverteidigung werden je nach Einsatzlage beispielsweise Sandsäcke, Folien, Werkzeuge, Beleuchtung und Transportmittel benötigt. Bereitstellung und Einsatz richten sich nach den Einsatzplanungen und Anordnungen. Material darf nicht eigenmächtig aus Depots entnommen oder an Schadstellen eingesetzt werden.
Deichverteidigungsordnung
Eine Deichverteidigungsordnung regelt die Organisation und Vorsorge für die Verteidigung von Deichen. Für das Verbandsgebiet des ADV sind die Bestimmungen der jeweils betroffenen Landkreise zu beachten. Sie betreffen unter anderem Deichwachbezirke, beteiligte Stellen und den Einsatz im Hochwasserfall. Maßgeblich ist die jeweils geltende Fassung.
Deichverteidigungsweg
Ein Deichverteidigungsweg ermöglicht es, Einsatzkräfte, Fahrzeuge und Material bei Hochwasser oder Sturmflut an gefährdete Deichabschnitte zu bringen. Er unterstützt auch die Überwachung und Unterhaltung. An der Elbe und am Ilmenaukanal werden Teile solcher Wege zugleich als Radroute genutzt. Diese Mitbenutzung ändert den Zweck des Weges nicht: Deichschutz und sichere Einsatzfähigkeit haben Vorrang. Beschilderung, Schranken und vorübergehende Sperrungen sind zu beachten. Siehe auch „Deichunterhaltungsweg und Deichverteidigungsweg“ und „Radfahren auf Deichverteidigungswegen“.
Deichvogt
Die Bezeichnung hat je nach Ort und Zeit unterschiedliche Bedeutungen. Im niedersächsischen Deichwesen war der Deichvogt ein hauptberuflicher Landesbeamter, der hoheitliche Aufgaben der Deichaufsicht wahrnahm. Diese staatliche Funktion bestand bis 1998. Die Wasserwirtschaftsverwaltung wurde später organisatorisch umgebildet; daraus folgt nicht, dass die frühere Deichvogt-Funktion beim NLWKN unverändert fortbesteht. In Hamburger Deichverbänden kann Deichvogt dagegen die Bezeichnung des Verbandsvorstehers sein. Beim ADV ist der Verbandsvorsteher der Deichhauptmann.
Deichvorland
Das Deichvorland liegt zwischen dem Gewässer und dem Deich. Es bietet der Elbe bei höheren Wasserständen Raum und beeinflusst Strömung und Welleneinwirkung. Für Nutzungen und Veränderungen können besondere deich- und naturschutzrechtliche Vorgaben gelten.
Deichwachbezirk
Für die örtliche Deichverteidigung werden Deichstrecken in Wachbezirke eingeteilt. In diesen Bezirken organisieren Deichgeschworene und Deichwachen die Kontrollen entsprechend der geltenden Ordnung und den Einsatzanweisungen. Die konkrete Einteilung und Ansprechpartner werden durch den Verband festgelegt beziehungsweise bekannt gemacht.
Deichwache
Deichwachen kontrollieren bei Hochwasser die zugewiesenen Deichwachbezirke, beobachten Schäden und melden Auffälligkeiten. Der Verbandsvorsteher ordnet nach den geltenden Regelungen das Aufziehen der Wachen an; die Deichgeschworenen übernehmen wichtige Aufgaben vor Ort. Wer verpflichtet wird, in welcher Stärke und für wie lange Wache gehalten wird, richtet sich nach der jeweils geltenden Deichwach- und Deichverteidigungsordnung sowie der konkreten Anordnung.
Deichwachordnung
Die Deichwachordnung regelt Einzelheiten des Deichwachdienstes, darunter Pflichten und Aufgaben der Beteiligten. Für den Artlenburger Deichverband sind die jeweils geltenden örtlichen Vorschriften und Anweisungen maßgeblich.
Deichwidmung
Durch die Widmung erhält ein Deich grundsätzlich seine rechtliche Eigenschaft als Haupt-, Hochwasser- oder Schutzdeich. Das Niedersächsische Deichgesetz enthält auch Regelungen für ältere Deiche, deren Eigenschaft ohne eine neue Widmung bestehen kann. Entscheidend ist die für den konkreten Deichabschnitt geltende Rechtslage.
Deichzuwegung
Eine Deichzuwegung verbindet das öffentliche oder sonstige Wegenetz mit einer Anlage am Deich. Sie ist wichtig, damit Pflegefahrzeuge und im Hochwasserfall Einsatzkräfte einen Abschnitt erreichen können. Bitte Zufahrten nicht zustellen und die jeweiligen Park- und Halteverbote beachten.
Deputierte und Verbandsausschuss
Der Verbandsausschuss ist ein wichtiges Organ der Selbstverwaltung des ADV. Seine Mitglieder vertreten die Verbandsmitglieder nach Maßgabe von Gesetz und Satzung. Zu den Aufgaben des Ausschusses gehören unter anderem Beschlüsse über den Haushalt und die Festsetzung des Hebesatzes. Die Zusammensetzung und Wahl richten sich nach der geltenden Satzung.
Dichtung und Kleiabdeckung
Eine Dichtung soll den Wasserdurchtritt durch oder unter einem Deich begrenzen. Klei und andere geeignete bindige Böden können als Teil einer Deck- oder Dichtungsschicht verwendet werden. Aufbau und Eignung hängen vom jeweiligen Deich und den örtlichen Anforderungen ab.
Dienstbarkeit und Nutzungsvereinbarung
Eine Dienstbarkeit ist ein im Grundbuch gesichertes Recht an einem Grundstück; eine Nutzungsvereinbarung kann die Verwendung einer Fläche vertraglich regeln. Für Deichvorhaben können je nach Einzelfall unterschiedliche Vereinbarungen über Zugang, Nutzung oder Bau in Betracht kommen. Inhalt, Dauer und gegebenenfalls Entschädigung werden für den konkreten Fall geregelt.
DIN 19712
Die DIN 19712 beschreibt technische Anforderungen an Hochwasserschutzanlagen an Fließgewässern. Die hier berücksichtigte Ausgabe 2013-01 schließt Seedeiche und Flussdeiche in Tidegebieten aus. Sie kann deshalb nicht pauschal auf alle Deichabschnitte des ADV übertragen werden. Für Planung und Beurteilung sind die jeweils einschlägigen aktuellen Regelwerke, die konkrete Anlage und die behördlichen Festsetzungen zu berücksichtigen.
Dränage
Eine Dränage leitet Wasser kontrolliert ab. Bei Deichen muss sie so geplant und ausgeführt werden, dass kein schädlicher Bodenmaterialtransport entsteht und die Standsicherheit nicht beeinträchtigt wird.
Durchlässigkeit des Bodens
Die Wasserdurchlässigkeit beschreibt, wie leicht Wasser durch die Poren eines Bodens strömen kann. Sie hängt unter anderem von Kornverteilung und Lagerung ab. Sand lässt Wasser meist leichter durch als Klei. Bei der Beurteilung eines Deiches sind die Eigenschaften der einzelnen Schichten und ihre Anordnung wichtig.
Durchströmung und Unterströmung
Bei Hochwasser kann Wasser durch den Deichkörper strömen (Durchströmung) und durch wasserdurchlässige Schichten unter dem Deich hindurchfließen (Unterströmung). Wie viel Wasser fließt und wo es austritt, hängt vom Wasserstand, der Einstaudauer und den Bodenschichten ab. Ein Wasseraustritt ist nicht automatisch ein Deichbruch, muss aber fachlich beurteilt werden; besonders ein erkennbarer Bodenaustrag ist ein Warnsignal.
EAK / Die Küste
Die Empfehlungen für Küstenschutzwerke, kurz EAK, sind technische Fachveröffentlichungen für den Küsteningenieurbau. Sie erscheinen in der Reihe „Die Küste“ und behandeln unter anderem See- und Tidestromdeiche. Für eine konkrete Anwendung sind die Gültigkeit einzelner Kapitel, neuere Regelwerke und örtliche Vorgaben zu prüfen.
Einstaudauer
Die Einstaudauer beschreibt, wie lange ein Deich bei einem Hochwasser vom erhöhten Wasserstand belastet wird. Je nach Höhe und Dauer kann Wasser in den Deichkörper und den Untergrund eindringen. Für die Beurteilung zählen neben der Dauer auch der Wasserstandsverlauf und die örtlichen Bodenverhältnisse.
Einvernehmliche Flächenregelung
Wenn für eine Deichmaßnahme Flächen oder Nutzungsrechte gebraucht werden, suchen wir das Gespräch mit den Eigentümerinnen und Eigentümern. Wir streben eine einvernehmliche Lösung an. Welche Vereinbarung geeignet ist, hängt von der Fläche und dem Vorhaben ab.
Eisgang und Eisversatz
Bei Eisgang werden Eisschollen auf dem Gewässer transportiert. Wenn sie sich an Engstellen oder anderen Hindernissen aufstauen, spricht man von Eisversatz. Dadurch können Wasserstände und Belastungen örtlich stark ansteigen. Die Gefahr hängt von Wetter, Abfluss und örtlichen Verhältnissen ab und wird von den zuständigen Stellen beurteilt.
Elbe-Seitenkanal und Deichgrenze
An der Einmündung des Elbe-Seitenkanals bei Artlenburg liegt im Verbandsgebiet die Grenze zwischen den elbabwärts anschließenden Hauptdeichen und den elbaufwärts anschließenden Hochwasserdeichen. Dies ist eine Einteilung der Deichstrecken; sie ist nicht mit der hydrologischen Grenze der normalen Tidebewegung am Wehr Geesthacht gleichzusetzen. Maßgeblich für den einzelnen Abschnitt sind die geltenden Festlegungen.
Elberadweg
Abschnitte des Elberadwegs verlaufen auf Wegen, die zugleich der Deichunterhaltung und -verteidigung dienen. Radfahrerinnen und Radfahrer sind auf freigegebenen Strecken willkommen; der Hochwasserschutz bleibt jedoch die vorrangige Aufgabe. Bitte Rücksicht auf Schafherden, Pflegefahrzeuge und andere Menschen nehmen und bei Bedarf absteigen oder warten. Sperrungen und Umleitungen sind zu beachten.
Enteignung
Eine Enteignung gehört nicht zur üblichen Praxis des ADV. Wenn wir für Deichbaumaßnahmen Grundstücke oder Nutzungsrechte benötigen, setzen wir auf Gespräche und einvernehmliche Lösungen mit den Eigentümerinnen und Eigentümern. Eine Enteignung führt der ADV nicht selbst durch. Davon zu unterscheiden sind Maßnahmen zur Gefahrenabwehr bei einer akuten Hochwasser- oder Katastrophenlage: Im Rahmen der geltenden Gesetze können zuständige Behörden dann besondere Maßnahmen veranlassen, etwa die vorübergehende Nutzung von Flächen oder Mitteln für den Einsatz. Das ist nicht automatisch eine Enteignung. Welche Maßnahmen möglich sind und wer sie anordnet, hängt von der Lage und der jeweiligen Rechtsgrundlage ab.
Erosion und Suffosion
Erosion bezeichnet den Abtrag von Boden durch Wasser oder andere Einwirkungen. Bei Suffosion werden feine Bodenteilchen innerhalb eines Korngerüsts durch strömendes Wasser verlagert. Solche Vorgänge können die Standsicherheit beeinträchtigen und müssen fachlich beurteilt werden.
Fahrspuren und Schäden an der Grasnarbe
Fahrzeuge können auf nassem oder weichem Deichboden tiefe Spuren hinterlassen. Beschädigungen der Grasnarbe erleichtern Erosion und erschweren die Pflege. Bitte nicht unbefugt auf Deichflächen fahren oder dort parken. Festgestellte Schäden möglichst mit genauer Ortsangabe beim ADV melden.
Feste Zäune und Deichverteidigung
Der ADV beurteilt feste Zäune und Gatter auf seinen Deichen als nachteilig für die Deichverteidigung, weil sie den Zugang sowie den Einsatz von Personal und Gerät erschweren können. Die Schäfereien nutzen stattdessen mobile Steckzäune. Andere Deichverbände treffen ihre Einschätzung anhand ihrer eigenen örtlichen und betrieblichen Verhältnisse. Für einzelne Anlagen und Vorhaben sind die zuständigen Stellen und die geltenden Regeln maßgeblich.
Filter und Filterstabilität
Ein Filter lässt Wasser abfließen und soll zugleich verhindern, dass Bodenteilchen aus angrenzenden Schichten mitgenommen werden. Filter können je nach Planung aus geeigneten mineralischen Materialien oder Geokunststoffen bestehen. Filterstabilität bedeutet, dass die Materialien so aufeinander abgestimmt sind, dass bei der vorgesehenen Belastung kein schädlicher Bodenaustrag entsteht.
Flächen für den Deichbau
Für Deichbau oder Deichverstärkung können Flächen für das Bauwerk, die Bauausführung oder den Zugang benötigt werden. Wir stimmen die jeweilige Inanspruchnahme mit den Betroffenen ab und streben einvernehmliche Lösungen an. Ob ein Kauf, eine zeitweise Nutzung oder eine andere Vereinbarung geeignet ist, hängt vom Vorhaben und den Eigentumsverhältnissen ab.
Freibord
Der Freibord ist der Höhenabstand zwischen einem maßgebenden Bemessungswasserstand und der festgelegten Deichkronenhöhe. Er berücksichtigt je nach Bemessung unter anderem Unsicherheiten und zusätzliche Einwirkungen. Ein beobachteter momentaner Abstand zum Wasser ist nicht automatisch der für die Planung festgelegte Freibord.
Freibord und Wellenauflauf
Der Freibord ist der bei der Bemessung berücksichtigte Höhenabstand zwischen maßgebendem Wasserstand und Deichkronenhöhe. Wellen können an der wasserseitigen Böschung auflaufen und über den ruhenden Wasserstand hinausreichen. Die tatsächliche Festlegung und die berücksichtigten Einwirkungen ergeben sich aus der jeweiligen Bemessung und Bestickfestsetzung.
Geschichte und Gründung des ADV
Die Wurzeln des ADV reichen zur Deich- und Sielordnung von 1862 zurück. Am 8. November 1889 konstituierte sich die erste Deputiertenversammlung; dieses Datum gilt dem Verband als offizielles Gründungsdatum. 1953 erhielt der Verband eine Satzung und wählte mit Friedrich Kloodt seinen ersten Verbandsvorsteher. Die Daten 1862 und 1889 beschreiben damit unterschiedliche Schritte der Verbandsgeschichte.
Geschütztes Gebiet
Das geschützte Gebiet umfasst die Flächen, die nach den maßgeblichen Festlegungen im Schutz der Deiche und Sperrwerke liegen. Die verbindliche Grenze ergibt sich aus den einschlägigen Verordnungen und Karten. Auch innerhalb des geschützten Gebietes bleibt ein Restrisiko. Zur Mitgliedschaft und Beitragspflicht kommt es auf die geltenden Vorschriften und den konkreten Fall an.
Gewässer erster, zweiter und dritter Ordnung
Das Niedersächsische Wassergesetz unterscheidet Gewässer erster, zweiter und dritter Ordnung. Die Zuordnung ist für die Zuständigkeit der Gewässerunterhaltung wichtig. Unterhaltungsverbände sind grundsätzlich für Gewässer zweiter Ordnung zuständig; bei Gewässern dritter Ordnung ist die Pflicht im Einzelfall zu prüfen. Diese Einteilung macht ein Gewässer nicht zu einem Deich und begründet keine Zuständigkeit für die Deiche des ADV.
Gewässerunterhaltung
Gewässerunterhaltung umfasst die Pflege und Entwicklung eines Gewässers und seines Bettes einschließlich der Ufer. Dabei sind Wasserabfluss und ökologische Anforderungen zu berücksichtigen. In Niedersachsen unterhalten Unterhaltungsverbände grundsätzlich Gewässer zweiter Ordnung. Bei Gewässern dritter Ordnung muss die Zuständigkeit im Einzelfall geklärt werden. Das ist von der Erhaltung der Deiche des Artlenburger Deichverbandes zu unterscheiden.
Gleitfläche und Standsicherheitsnachweis
Eine Gleitfläche ist eine angenommene oder tatsächlich auftretende Fläche, entlang derer Boden abrutschen kann. In Standsicherheitsberechnungen werden mögliche Gleitflächen unter verschiedenen Belastungen untersucht. Wasserstände, Bodenaufbau und Bodenkennwerte beeinflussen das Ergebnis. Der Nachweis bewertet den jeweiligen untersuchten Querschnitt und Belastungsfall.
Gräben und Grüppen
Gräben und Grüppen nehmen Wasser auf und leiten es je nach örtlicher Situation weiter. Im Hochwasserfall können ihre Wasserstände ansteigen. Wer ein bestimmtes Gewässer unterhält, hängt von dessen Einordnung und der konkreten Zuständigkeit ab. Bitte Veränderungen an Gräben im Deichbereich nicht ohne Abstimmung mit den zuständigen Stellen vornehmen.
Grasnarbe
Die Grasnarbe ist die geschlossene Vegetationsdecke auf einem Deich. Ein dichter, gut durchwurzelter Bewuchs trägt zum Schutz der Oberfläche gegen Erosion bei. Regelmäßige Pflege und geeignete Beweidung können helfen, sie zu erhalten.
Hauptdeich
Ein Hauptdeich ist nach dem Niedersächsischen Deichgesetz ein Deich, der dem Schutz eines Gebietes vor Sturmflut zu dienen bestimmt ist. Im Verbandsgebiet liegen Hauptdeiche an der Elbe von der Einmündung des Elbe-Seitenkanals bis einschließlich Laßrönne. Die Einordnung als Hauptdeich ist von der Frage zu unterscheiden, bis wohin sich die normale Tidebewegung auswirkt. Für einen konkreten Abschnitt sind die geltenden Festlegungen maßgeblich.
Hochwasser 2002
Das Elbehochwasser 2002 belastete die Hochwasserschutzanlagen im Verbandsgebiet. Der ADV führte in den Folgejahren Maßnahmen zur Beseitigung von Schäden und zur Wiederherstellung der Deichsicherheit durch. Jedes Hochwasser verläuft anders; aus einem früheren Ereignis kann nicht unmittelbar auf den Verlauf eines künftigen Hochwassers geschlossen werden.
Hochwasser 2013
Das Elbehochwasser im Juni 2013 war eine außergewöhnliche Belastung für das Verbandsgebiet und die Deichverteidigung. Der Landkreis Lüneburg stellte damals wegen der Hochwasserlage den Katastrophenfall fest. Deichgeschworene, Deichwachen und viele weitere Kräfte waren im Einsatz; anschließend mussten Hochwasserschäden beseitigt werden.
Hochwasser und Hochwasserdeich
Hochwasser bezeichnet zeitweise erhöhte Wasserstände oder Abflüsse. Ein Hochwasserdeich ist ein Deich, der dem Schutz eines Gebietes vor Hochwasser zu dienen bestimmt ist. Im Verbandsgebiet unterhält der ADV Hochwasserdeiche an der Elbe von Walmsburg bis zur Einmündung des Elbe-Seitenkanals. Von dort elbabwärts schließen Hauptdeiche an. Die Einordnung und die maßgebenden Anforderungen ergeben sich aus den jeweils geltenden Festlegungen.
Hochwassergefahr und Restrisiko
Deiche vermindern die Gefahr einer Überflutung, beseitigen aber nicht jedes Risiko. Ein außergewöhnliches Ereignis, eine Überströmung oder ein Versagen einer Anlage kann dennoch Folgen haben. Für die persönliche Vorsorge sind behördliche Warnungen, örtliche Gefahreninformationen und die Hinweise der Katastrophenschutzbehörden wichtig.
Hochwasserschutzwand
Eine Hochwasserschutzwand ist ein wandförmiges Bauwerk zur Begrenzung von Hochwasser. Sie kann beispielsweise dort eingesetzt werden, wo für einen breiten Erddeich wenig Platz zur Verfügung steht.
Hochwasservorhersage
Hochwasservorhersagen schätzen die Entwicklung von Wasserständen anhand von Messdaten und Modellen. Sie unterstützen die Vorbereitung von Behörden, Einsatzkräften und Bevölkerung. Vorhersagen sind keine Garantie für einen bestimmten Verlauf und sollten regelmäßig anhand aktueller Meldungen überprüft werden. Unterschiedliche Pegelstände dürfen wegen verschiedener Pegelnullpunkte nicht unmittelbar verglichen werden.
HQ100
HQ100 bezeichnet einen statistischen Hochwasserabfluss, dessen Wahrscheinlichkeit, in einem beliebigen Jahr erreicht oder überschritten zu werden, bei einem Prozent liegt. Das bedeutet nicht, dass zwischen zwei solchen Ereignissen genau 100 Jahre liegen müssen.
Hunde am Deich
Hunde dürfen Schafe und andere Tiere nicht bedrängen. Bitte nehmen Sie Ihren Hund im Bereich der Herden an die Leine, halten Sie Abstand und beachten Sie die örtlichen Regeln. Hundekot ist mitzunehmen. Rücksicht schützt Weidetiere, Menschen und die Arbeit der Deichschäfereien.
Hydraulischer Grundbruch
Ein hydraulischer Grundbruch kann entstehen, wenn eine nach oben gerichtete Wasserströmung den Boden so stark belastet, dass seine wirksame Festigkeit verloren geht und Boden aufbricht. Die Gefahr hängt unter anderem von Wasserstand, Bodenschichten und Strömungsweg ab. Ein Wasseraustritt allein belegt keinen Grundbruch. Auffällige Wasseraustritte oder Bodenaustrag im Deichhinterland sind umgehend zu melden.
Ilmenau-Sperrwerk
Das Ilmenau-Sperrwerk bei Hoopte ist Teil des Hochwasserschutzsystems an der Ilmenaumündung. Sperrwerke können verhindern, dass hohe Außenwasserstände in angeschlossene Gewässer zurückstauen. Die Bedienung, Unterhaltung und Zuständigkeit einer konkreten Anlage ergeben sich aus deren Betriebsregeln.
Ilmenau-Sperrwerk und Schutzdeiche
Das Ilmenau-Sperrwerk an der Mündung schützt das dahinterliegende Gebiet vor hohen Außenwasserständen. Ist ein Sperrwerk geschlossen, kann Wasser aus dem Binnenbereich nicht wie gewohnt abfließen. Schutzdeiche dienen dazu, das Gebiet vor einem Wasserstau oberhalb des Sperrwerks zu schützen. Zuständigkeiten für Sperrwerk, Schutzdeiche und Gewässer sind jeweils getrennt zu betrachten.
Ilmenaukanal, Neetzekanal und Roddau
Neben Elbdeichen betreut der ADV Schutzdeiche an Ilmenaukanal, Neetzekanal und Roddau. Diese Anlagen sind Teil des Schutzsystems im Verbandsgebiet. Für Gewässerunterhaltung, Schöpfwerke oder andere Bauwerke ist jeweils gesondert zu prüfen, wer zuständig ist.
Kabeldeichung – historisch
Bei der historischen Kabeldeichung waren einzelne Deichabschnitte bestimmten Deichpflichtigen zur Unterhaltung zugewiesen. Die Einteilung und die Bezeichnungen unterschieden sich regional. Heute organisiert der ADV die Deicherhaltung gemeinschaftlich nach den geltenden Vorschriften.
Katastrophenfall
Die zuständige Katastrophenschutzbehörde stellt einen Katastrophenfall nach den gesetzlichen Voraussetzungen fest. Hochwasser-Alarmstufen und Katastrophenfall sind nicht dasselbe. Bei einer akuten Gefahrenlage können die zuständigen Behörden im Rahmen der gesetzlichen Befugnisse besondere Maßnahmen für den Einsatz veranlassen. Dazu kann je nach Situation auch die vorübergehende Nutzung von Flächen oder Mitteln gehören. Der ADV arbeitet bei der Deichverteidigung mit den zuständigen Stellen und Einsatzkräften zusammen. Solche Maßnahmen sind von einer Enteignung zu unterscheiden.
Klei
Klei ist ein bindiger Boden, der im Deichbau unter anderem für geeignete Abdeckungen und Dichtungsschichten verwendet wird. Seine Eigenschaften und sein Einbau beeinflussen die Funktion der Anlage. Welche Böden für einen Abschnitt geeignet sind, wird durch Untersuchungen und Planung bestimmt. Die Grasnarbe schützt die Oberfläche zusätzlich.
Königliches Deichamt
Nach der ADV-Chronik war nach der Deich- und Sielordnung von 1862 zunächst das Königliche Deichamt für das Deichwesen in der Elbmarsch zuständig. Die Selbstverwaltung des heutigen Verbandes entwickelte sich später; die erste Deputiertenversammlung konstituierte sich 1889.
Kolk
Ein Kolk ist eine durch Wasserströmung oder Wirbel entstandene Vertiefung im Gewässerbett oder an einem Ufer. Liegt ein Kolk in der Nähe einer Hochwasserschutzanlage, können Lage und Entwicklung für die Beurteilung der Anlage wichtig sein. Nicht jede Vertiefung bedeutet automatisch eine Deichgefährdung.
Kuverwasser
Kuverwasser ist ein regional verwendeter Begriff für Wasser, das im deichnahen Bereich austritt, zum Beispiel am Deichfuß oder in einem Seitengraben. Die örtliche Verwendung der Begriffe Kuver-, Sicker- und Qualmwasser kann unterschiedlich sein. Woher ein Austritt stammt und ob er die Deichsicherheit gefährdet, muss fachlich beurteilt werden. Auffällige oder sandführende Austritte bitte dem ADV beziehungsweise im Einsatz den Deichwachen melden.
Mäharbeiten am Deich
Der ADV pflegt Deichflächen auch mit Maschinen. Mähfahrzeuge können breit sein, rückwärts fahren oder Wege zeitweise versperren. Bitte Abstand halten, nicht knapp vorbeifahren und gegebenenfalls absteigen oder warten. Die Arbeiten dienen der Erhaltung einer geeigneten Grasnarbe und damit dem Hochwasserschutz.
Mäuse und andere grabende Tiere
Gänge und Baue grabender Tiere können Deiche schwächen und den Eintritt oder Austritt von Wasser begünstigen. Der ADV kontrolliert die Deiche und veranlasst erforderliche Maßnahmen nach den geltenden Regeln. Bitte auffällige größere Schäden melden und keine eigenmächtigen Bekämpfungsmaßnahmen auf Deichflächen durchführen.
NLWKN
Der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz nimmt Fach- und Behördenaufgaben unter anderem im Hochwasser- und Küstenschutz wahr. Nach der ZustVO-Deich ist er unter anderem für die Festsetzung der Deichabmessungen (Bestickfestsetzung) zuständig. Für andere Entscheidungen können andere Behörden zuständig sein. Die Aufgaben der zuständigen Behörden und des ADV als Träger der Deicherhaltung sind zu unterscheiden.
Parken auf Deichwegen
Parkende Fahrzeuge können die Zufahrt für Pflege- und Einsatzfahrzeuge behindern und Deichflächen beschädigen. Auf nicht öffentlichen Deichverteidigungswegen und im Deichbereich sind die geltenden Verbote und die örtliche Beschilderung zu beachten. Zufahrten, Schranken und Rettungswege müssen freibleiben; das Abstellen auf Grasflächen ist zu unterlassen.
Pegel Bleckede und Hohnstorf
Die Pegel Bleckede und Hohnstorf liefern Informationen über Wasserstände an unterschiedlichen Orten der Elbe. Ihre Messwerte beziehen sich auf jeweils örtliche Pegelnullpunkte; Zahlen lassen sich daher nicht unmittelbar als Höhenvergleich verwenden. Für unseren Hochwasserbereich ist außerdem der Pegel Dömitz als länderübergreifend abgestimmter Alarm- und Referenzpegel an der Unteren Mittelelbe von Bedeutung. Für Warnung und Deichverteidigung sind die maßgeblichen Pegel, Vorhersagen, die örtliche Lage und die jeweiligen Anordnungen entscheidend.
Pegel und Pegelnullpunkt
Ein Pegel misst den Wasserstand an einem festgelegten Ort. Sein angezeigter Wert bezieht sich auf den örtlichen Pegelnullpunkt und ist deshalb nicht ohne Weiteres mit dem Wert eines anderen Pegels vergleichbar. Für den ADV sind unter anderem die Pegel Dömitz, Bleckede und Hohnstorf sowie im Tidebereich der Geesthachter Unterpegel und Zollenspieker relevant. Bei Vergleichen ist auf Bezugshöhe, Messort und Zeitpunkt zu achten.
Planfeststellung
Ein größerer Deichausbau kann ein behördliches Zulassungsverfahren erfordern. In einem Planfeststellungsverfahren werden das Vorhaben und seine Auswirkungen nach den gesetzlichen Vorgaben geprüft; betroffene Belange werden berücksichtigt. Zuständigkeitsfragen und das konkrete Verfahren hängen vom jeweiligen Vorhaben ab.
Porenwasserdruck
Porenwasserdruck ist der Druck des Wassers in den Hohlräumen eines Bodens. Er beeinflusst die Kräfte, mit denen die Bodenkörner aufeinander wirken, und damit die Standsicherheit. Bei der Beurteilung eines Deiches werden die Druckverhältnisse im Deichkörper und im Untergrund für unterschiedliche Wasserstände und Belastungszustände betrachtet.
Qualmwasser, Drängewasser und Sickerwasser
Bei länger anhaltendem Elbhochwasser kann im Binnenland Wasser in tiefen Flächen, Gräben und Grüppen auftreten oder ansteigen. In der Elbmarsch wird dies häufig als Qualmwasser bezeichnet. Aufgestautes Grundwasser und durch den Untergrund strömendes Wasser können dabei eine Rolle spielen; die Begriffe werden örtlich nicht immer einheitlich verwendet. Wasseraustritte am Deich oder Deichfuß sind besonders aufmerksam zu beobachten. Bitte Auffälligkeiten, insbesondere trübes oder sandführendes Wasser, dem Verband beziehungsweise den Einsatzkräften melden und nicht eigenmächtig abpumpen oder verändern.
Quellkade
Eine Quellkade ist eine von Einsatzkräften angelegte begrenzte Einfassung um einen Wasseraustritt auf der Landseite eines Deiches. Sie kann durch aufgestautes Wasser Gegendruck erzeugen und den Austrag von Boden vermindern. Ihre Eignung und Ausführung müssen fachlich beurteilt werden; nicht selbst anlegen oder austretendes Wasser eigenmächtig abpumpen.
Radegast–Garlstorf
Zwischen Radegast und dem Viehsteig bei Garlstorf ist eine Deichnacherhöhung und Verstärkung Gegenstand eines Deichprojekts des ADV. Solche Vorhaben umfassen neben dem Deichkörper je nach Planung auch Wege, Zufahrten und weitere Anlagen. Aktuelle Unterlagen, Verfahrensstand und örtliche Hinweise sind auf der Projektseite des Verbandes zu beachten.
Radfahren auf Deichverteidigungswegen
Teile der Deichverteidigungswege an Elbe und Ilmenau werden als Radrouten genutzt. Sie bleiben Wege für den Hochwasserschutz: Unterhaltung, Schafhaltung und Einsatz müssen möglich sein. Bitte langsam und vorausschauend fahren, bei Herden oder Maschinen absteigen oder warten und Abstand halten. Schilder, Schranken und Sperrungen beachten. Eine Fahrradroute berechtigt nicht zur Einfahrt mit Kraftfahrzeugen oder zum Befahren der Grasnarbe.
Reinhard Martin
Reinhard Martin ist ein erfahrener Wasserbauingenieur beim Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN). Bei Baumaßnahmen am Deich sind seine Erfahrung, sein wasserbauliches Fachwissen und sein Geschick im Umgang mit allen Beteiligten für uns von großem Wert.
Retentionsraum und Flutungspolder
Ein Retentionsraum nimmt bei Hochwasser Wasser auf und kann dadurch den Abfluss zeitweise verzögern. Ein Flutungspolder ist eine dafür vorgesehene Fläche, die entsprechend ihrer Planung und den geltenden Regeln geflutet werden kann. Nicht jede Fläche hinter einem Deich ist ein Flutungspolder.
Rettungswege und Einsatzfahrzeuge
Bei der Deichverteidigung müssen Kräfte und Material zügig an den Deich gelangen. Zugänge und Wege sind deshalb freizuhalten. Anweisungen von Einsatzkräften und Sperrungen haben Vorrang vor einer Freizeitnutzung. Bitte halten Sie Abstand zu Einsatzfahrzeugen und betreten Sie keine abgesperrten Bereiche.
Rückschreitende Erosion und Piping
Bei rückschreitender Erosion wird Boden durch strömendes Wasser abgetragen; der Erosionsprozess kann sich vom Austrittsbereich aus in Richtung des höheren Wasserdrucks fortsetzen. Dabei können röhrenartige Hohlräume entstehen; hierfür wird auch der Begriff Piping verwendet. Trübes Wasser oder sichtbarer Bodenaustrag kann ein Warnzeichen sein und ist umgehend zu melden. Die Bewertung und Maßnahmen gehören in fachkundige Hände.
Sandkern und Deckschicht
Viele Deiche bestehen aus unterschiedlichen Bodenschichten. Ein tragender Kern kann beispielsweise aus Sand bestehen; geeignete bindige Deckschichten und eine Grasnarbe schützen die Oberfläche. Alter, Baustoffe und Schichtaufbau unterscheiden sich zwischen den Deichabschnitten. Für die Beurteilung sind Untersuchungen des konkreten Deiches erforderlich.
Schafe auf dem Deich
Schafherden helfen, den Bewuchs auf Deichen kurz zu halten und die Grasnarbe zu pflegen. Schafe können dabei auch auf oder neben Wegen stehen. Bitte langsam passieren, bei Bedarf absteigen und warten, Hunde fernhalten sowie mobile Steckzäune respektieren und nicht eigenmächtig öffnen oder verändern. Die Deichschäferei ist Teil des Hochwasserschutzes.
Schardeich
Ein Schardeich liegt unmittelbar am Gewässer oder sehr nahe daran und besitzt dort kein oder nur wenig schützendes Vorland. Seine wasserseitige Böschung kann daher durch Strömung und Wellen besonders beansprucht werden.
Schöpfwerk
Ein Schöpfwerk pumpt Wasser aus einem Entwässerungsgebiet in ein anderes Gewässer, wenn es nicht ausreichend im freien Gefälle abfließen kann. Hohe Elbwasserstände können die Binnenentwässerung im ADV-Gebiet erschweren. Ein Schöpfwerk ist nicht automatisch eine Anlage des Deichverbandes; Betrieb und Zuständigkeit hängen von der jeweiligen Anlage ab.
Schöpfwerk und Siel: der Unterschied
Ein Siel lässt Wasser durch eine Öffnung abfließen, sofern die Wasserstände dies ermöglichen; bei hohem Außenwasserstand kann es geschlossen werden. Ein Schöpfwerk fördert Wasser mit Pumpen. Beide dienen unterschiedlichen Funktionen der Wasserbewirtschaftung. Wer eine konkrete Anlage betreibt oder unterhält, ist gesondert zu klären.
Schutzdeich
Ein Schutzdeich liegt nach dem Niedersächsischen Deichgesetz oberhalb eines Sperrwerkes. Er schützt ein Gebiet vor Wasser, das wegen der Sperrung des Tidegewässers nicht abfließen kann. Im ADV-Gebiet gibt es Schutzdeiche an Gewässern im Binnenbereich.
Setzung und Verformung
Eine Setzung ist eine Absenkung des Bodens oder eines Bauwerks. Sie kann durch die Belastung und Verdichtung von Bodenschichten entstehen und sich über längere Zeit entwickeln. Für Deiche sind Art, Umfang und zeitliche Entwicklung von Setzungen und Verformungen wichtig, weil sie unter anderem die Höhe und das Profil beeinflussen können.
Sickerlinie
Die Sickerlinie beschreibt in einem vereinfachten Berechnungsmodell die obere Begrenzung des durchströmten, wassergesättigten Bereichs im Deichquerschnitt. Ihr Verlauf hängt unter anderem von Wasserstand, Aufbau und Durchlässigkeit der Materialien sowie gegebenenfalls von einer Dränage ab. Sie ist ein Hilfsmittel für die Beurteilung und keine unmittelbar sichtbare Linie im Deich.
Siel und Sperrwerk
Ein Siel ermöglicht den Wasserdurchlass durch eine Schutzlinie und kann bei hohem Außenwasserstand geschlossen werden. Ein Sperrwerk ist ein größeres Bauwerk mit Sperrvorrichtungen in einem Tidegewässer, das ein Gebiet vor erhöhten Tiden und insbesondere Sturmfluten schützen soll.
Sollbruchstelle und Überlaufstrecke
Eine Sollbruchstelle wäre eine bewusst vorgesehene Stelle, an der ein Bauwerk unter bestimmten Bedingungen versagen soll. Eine Überlaufstrecke ist dagegen ein dafür geplanter und entsprechend ausgebildeter Bereich, über den Wasser kontrolliert abfließen kann. Beides ist nicht dasselbe. An den Deichen des ADV gibt es keine Sollbruchstellen. Ein unkontrollierter Deichbruch ist keine planmäßige Entlastungsmaßnahme.
Spatenrecht – historisch
Das Spatenrecht gehört zur Geschichte des Deichwesens in norddeutschen Marschgebieten. In einigen Regionen stand ein in den Deich gesteckter Spaten sinnbildlich für die Aufgabe eines mit Deichpflichten verbundenen Grundstücks. Wer das Land übernahm, übernahm auch die zugehörigen Pflichten. Die Einzelheiten waren regional unterschiedlich. Heute gelten andere rechtliche Grundlagen; das historische Spatenrecht wird vom ADV nicht angewandt. Siehe auch „Wer nicht will deichen, muss weichen“.
Sperrung bei Hochwasser
Bei Hochwasser oder Sturmflut können Deichwege und Deichflächen aus Sicherheits- und Einsatzgründen gesperrt werden. Bitte Absperrungen beachten, Einsatzkräfte nicht behindern und keine gefährdeten Bereiche betreten. Informationen und Anweisungen der zuständigen Behörden und des ADV sind maßgeblich.
Standsicherheit
Standsicherheit beschreibt, ob ein Bauwerk den auf es wirkenden Belastungen ausreichend standhält. Bei Deichen werden unter anderem Aufbau, Untergrund, Wasserstände und die Dauer des Einstaus betrachtet.
Staustufe Geesthacht
Das Wehr Geesthacht ist bei normalen Tiden die hydrologische Grenze des regelmäßig von Ebbe und Flut beeinflussten Bereichs. Davon zu unterscheiden ist die für den Deichschutz maßgebliche Einteilung im Verbandsgebiet: Die Hauptdeichstrecke reicht heute bis zur Einmündung des Elbe-Seitenkanals bei Artlenburg. Bei Sturmfluten und besonderen Wasserständen können Auswirkungen über das Wehr hinausreichen. Die Einteilung der Deichstrecken bedeutet daher nicht, dass natürliche Wasserbewegungen an einer festen Linie enden.
Steckzaun
Die Schäfereien nutzen im Gebiet des ADV mobile Steckzäune, um Schafherden zeitweise zu führen oder Weidebereiche abzugrenzen. Bitte die Zäune nicht beschädigen oder eigenmächtig versetzen und Abstand zu den Tieren halten. Für die Arbeit am Deich und im Einsatz ist wichtig, dass der Zugang nach Bedarf möglich bleibt. Steckzäune sind nicht mit festen Deichgattern oder Zufahrtsschranken gleichzusetzen.
Strömung und Wellen
Strömung und Wellen können Boden und Deichoberfläche angreifen. Ihre Wirkung hängt unter anderem von Wasserstand, Wind, Vorland und Böschungsbeschaffenheit ab. An besonders beanspruchten Stellen können geeignete Sicherungen erforderlich sein. Welche Bauweise gilt, ergibt sich aus Planung und Festsetzung für den Abschnitt.
Sturmflut
Eine Sturmflut ist ein außergewöhnlich hoher Wasserstand an der Küste oder in tidebeeinflussten Gewässern, bei dem insbesondere Wind und Tide zusammenwirken. Die für einen Ort geltende Einordnung und Warnung wird von den zuständigen Stellen bekannt gegeben.
Technische Einsatzleitung (TEL)
Die Technische Einsatzleitung koordiniert Einsatzmaßnahmen und Kräfte im Rahmen der jeweils geltenden Einsatzorganisation. Bei großen Hochwasserlagen arbeiten Deichverband und Einsatzkräfte mit den zuständigen Behörden zusammen. Zusammensetzung und konkrete Zuständigkeiten hängen vom Einsatz und den Regelungen der jeweiligen Katastrophenschutzbehörde ab.
Tide und Tidebereich
Die Tide ist der regelmäßige Wechsel von Ebbe und Flut. Bei normalen Tiden begrenzt das Wehr Geesthacht den regelmäßig tidebeeinflussten Bereich. Für die deichschutzfachliche Einteilung im Verbandsgebiet reicht die Hauptdeichstrecke heute bis zur Einmündung des Elbe-Seitenkanals bei Artlenburg. Die früher am Wehr orientierte gedachte Grenze ist für diese Einteilung nicht mehr maßgeblich. Sturmfluten und besondere Wasserstände können sich über das Wehr hinaus auswirken. Hydrologische Tidegrenze und Einteilung der Deichstrecken sind daher zu unterscheiden.
Treibsel
Treibsel ist angeschwemmtes Material, etwa Pflanzenreste oder Holz, das nach einem Hochwasser oder einer Sturmflut am Deich liegen bleiben kann. Es kann die Pflege behindern und muss je nach Menge und örtlicher Situation fachgerecht entfernt werden. Dabei sind die Schutzfunktion des Deiches und die geltenden Vorgaben zu beachten.
Überströmung
Von einer Überströmung spricht man, wenn Wasser über die Deichkrone oder eine andere Schutzanlage fließt. Bei einem Erddeich kann dies besonders auf der Binnenseite zu rascher Erosion führen. Eine planmäßig vorgesehene Überlaufstrecke ist davon zu unterscheiden. Bei akuter Gefahr sind die Anweisungen der Einsatzkräfte zu befolgen.
Unterhaltungsverband
Ein Unterhaltungsverband nimmt Aufgaben der Gewässerunterhaltung an den ihm zugewiesenen Gewässern wahr. In Niedersachsen betrifft dies grundsätzlich Gewässer zweiter Ordnung; Gewässer dritter Ordnung nur, soweit eine entsprechende Zuständigkeit besteht. Dort kann auch ein anderer Unterhaltungspflichtiger zuständig sein. Gewässerunterhaltung ist nicht gleich Deichunterhaltung: Für die dem ADV zugeordneten Deiche ist der Artlenburger Deichverband der Ansprechpartner. Siehe auch „Deichverband und Unterhaltungsverband: der Unterschied“.
Verbandsbeitrag
Der Verbandsbeitrag finanziert die Aufgaben des Artlenburger Deichverbandes. Bis 2025 wurde er auf Grundlage des Grundsteuermessbetrags und des festgesetzten Hebesatzes berechnet. Seit 2026 erfolgt die Bemessung anhand flurstücks- und gebäudebezogener Bemessungszahlen nach Niedersächsischem Deichgesetz und Verbandssatzung. Der Verbandsausschuss setzt den Hebesatz jährlich fest. Maßgeblich sind der jeweilige Beitragsbescheid und die geltenden Beschlüsse.
Verbandsgebiet
Das Verbandsgebiet umfasst das durch die Anlagen geschützte Gebiet des ADV. Es liegt in den Landkreisen Lüneburg und Harburg. Die rückwärtige Grenze wurde im Jahr 2000 durch Verordnung festgesetzt und später für einzelne Bereiche ergänzt. Für ein konkretes Grundstück sind die verbindlichen Unterlagen und die Auskunft des Verbandes maßgeblich.
Verbandsmitgliedschaft
Die Mitgliedschaft im Deichverband ergibt sich aus den geltenden gesetzlichen und satzungsmäßigen Voraussetzungen und ist nicht mit einer freiwilligen Vereinsmitgliedschaft gleichzusetzen. Sie hängt unter anderem mit der Deichpflicht für Grundstücke im geschützten Gebiet zusammen. Für Fragen zu einem konkreten Grundstück oder Bescheid hilft die Geschäftsstelle des ADV.
Verbuschung im Deichvorland
Dichter Gehölzbewuchs im Vorland kann den Abfluss, Strömung und Eisverhältnisse bei Hochwasser beeinflussen. Gehölzbewuchs kann unter bestimmten Bedingungen auch die Entstehung von Eisversatz begünstigen. Gleichzeitig ist das Vorland Lebensraum für Tiere und Pflanzen. Welche Pflege vor Ort erforderlich und zulässig ist, hängt von Hochwasserschutz, Naturschutz und den örtlichen Bedingungen ab.
Vorland
Das Deichvorland ist die Fläche zwischen Gewässer und Deich. Es kann bei Hochwasser überflutet werden und beeinflusst Strömung, Wellen und den Hochwasserabfluss. Nutzungen und Maßnahmen müssen die geltenden Vorgaben berücksichtigen.
Vorlandnutzung
Das Vorland liegt zwischen Deich und Gewässer und kann bei Hochwasser überflutet werden. Dort bestehen unterschiedliche Nutzungs- und Schutzinteressen. Veränderungen, Ablagerungen oder Bauvorhaben können den Hochwasserabfluss und den Deichschutz beeinflussen und genehmigungsbedürftig sein. Vor Maßnahmen sind die zuständigen Stellen einzubeziehen.
Wasser- und Bodenverband
Ein Wasser- und Bodenverband ist eine öffentlich-rechtliche Organisationsform für bestimmte wasserwirtschaftliche Aufgaben. Der ADV ist ein Deichverband. Aus der gemeinsamen Organisationsform folgt nicht, dass Deichverbände und Unterhaltungsverbände dieselben Aufgaben haben: Maßgeblich sind Gesetz, Satzung und die konkrete Zuständigkeit.
Wasserbausteine und Ufersicherung
Steine und andere geeignete Bauweisen können Ufer oder Böschungen gegen Strömungs- und Wellenbelastung sichern. Welche Sicherung erforderlich ist, hängt von den örtlichen Verhältnissen und dem jeweiligen Bauwerk ab. Eine Ufersicherung ist nicht automatisch Bestandteil eines Deiches; Zuständigkeit und Unterhaltung sind für die jeweilige Anlage zu klären.
Wasserseite und Landseite
Die Wasserseite eines Deiches liegt zum Gewässer hin, die Landseite zum geschützten Gebiet. Auch die Bezeichnungen Außen- und Binnenseite werden verwendet. Sie helfen, Beobachtungen und Schäden eindeutig zu lokalisieren. Bei einer Meldung sind zusätzlich Ort und möglichst genaue Lage wichtig.
Wasserstand und Abfluss
Der Wasserstand beschreibt die Höhe der Wasseroberfläche an einem bestimmten Ort, der Abfluss die pro Zeit transportierte Wassermenge. Beide Größen hängen zusammen, sind aber nicht gleichzusetzen. Bei der Einordnung von Pegelwerten sind Messort, Pegelnullpunkt und Zeitpunkt wichtig.
Wasserverbandsgesetz (WVG)
Das Wasserverbandsgesetz bildet den bundesrechtlichen Rahmen für Wasser- und Bodenverbände. Es behandelt unter anderem Aufgaben, Mitgliedschaft, Beiträge und Verbandsorgane. Landesrecht und die jeweilige Satzung enthalten ergänzende oder abweichende Regelungen.
Wasserwirtschaftsverwaltung – Entwicklung
Die niedersächsische Wasserwirtschaftsverwaltung wurde mehrfach umgebildet. Aus Wasserwirtschaftsämtern wurden 1989 Staatliche Ämter für Wasser und Abfall (StAWA). Diese wurden 1998 aufgelöst; zugleich entstand der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft und Küstenschutz (NLWK). 2005 wurde der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) gebildet. Behördenentwicklung und konkrete Aufgaben des historischen Deichvogtes sind dabei auseinanderzuhalten.
WAVOS-Elbe und Hochwasservorhersage
WAVOS-Elbe ist ein Wasserstandsvorhersagemodell für den deutschen Elbeabschnitt bis zur Staustufe Geesthacht. Vorhersagen helfen bei der Einschätzung einer Hochwasserwelle, sind aber mit Unsicherheiten verbunden. Im ADV-Gebiet müssen zudem örtliche Pegel und im Übergangsbereich Einflüsse der Tide betrachtet werden.
Wellenauflauf
Wellen können an einer Deichböschung über den ruhenden Wasserstand hinaus nach oben laufen. Wie hoch sie auflaufen, hängt unter anderem von Wind, Wellen, Wasserstand und Böschungsform ab. Der örtliche Wellenauflauf ist bei der Festsetzung von Deichhöhen zu berücksichtigen.
Wer nicht will deichen, muss weichen
Der historische Spruch ist auch in plattdeutschen Varianten überliefert, zum Beispiel „De nich will dieken, de mutt wieken“. Er beschreibt die frühere enge Verbindung zwischen Deichpflicht und Landbesitz: Wer zugewiesene Pflichten nicht erfüllen konnte oder wollte, konnte nach den jeweiligen historischen Regeln sein Land aufgeben oder verlieren. Diese Überlieferung ist keine Beschreibung heutiger Praxis des ADV. Siehe „Spatenrecht – historisch“.
Zugang für die Deichverteidigung
Bei Hochwasser müssen Deiche und Verteidigungswege für Beobachtung, Personal, Fahrzeuge und Material erreichbar sein. Hindernisse können die Arbeit erschweren. Der ADV beurteilt feste Zäune und Gatter auf seinen Deichen deshalb als nachteilig; die Schäfereien nutzen mobile Steckzäune. Bitte ausgewiesene Wege und Zufahrten freihalten und Anweisungen im Einsatz beachten.
Zuständigkeitsverordnung Deichrecht (ZustVO-Deich)
Die Verordnung über Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Deichrechts ergänzt das Niedersächsische Deichgesetz hinsichtlich bestimmter behördlicher Zuständigkeiten. Sie weist dem NLWKN unter anderem die Festsetzung der Deichabmessungen nach § 4 Absatz 1 NDG zu. Für andere deichrechtliche Aufgaben gelten die jeweils einschlägigen Zuständigkeitsregelungen. Die Bestickfestsetzung ist von der Zulassung eines konkreten Bauvorhabens zu unterscheiden. Bei wasserrechtlichen Fragen kann außerdem die ZustVO-Wasser relevant sein.
Zweite Deichlinie
Eine zweite Deichlinie liegt landseitig hinter der ersten Schutzlinie. Sie kann dazu dienen, die Folgen einer Überflutung hinter der ersten Linie zu begrenzen. Ob ein bestimmter Deich diese Funktion und rechtliche Eigenschaft besitzt, richtet sich nach den jeweiligen Festlegungen.