Unsere Aufgaben
Deichunterhaltung und Deichverteidigung
Der Artlenburger Deichverband ist ein Wasser- und Bodenverband und eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Das Wasserverbandsgesetz (WVG) bildet den bundesrechtlichen Rahmen. Es nennt den Schutz von Grundstücken vor Sturmfluten und Hochwasser - einschließlich notwendiger Maßnahmen im Deichvorland - als mögliche Aufgabe eines Wasser- und Bodenverbandes.
Die Verbandssatzung konkretisiert diesen Auftrag für den Artlenburger Deichverband: Der Verband erhält die ihm zugeordneten Deiche und Anlagen, führt die Deichverteidigung durch und unterhält die dafür erforderlichen Wege und Einrichtungen. Das Niedersächsische Deichgesetz (NDG) legt dazu verbindliche Anforderungen fest. Deiche müssen in ihrem Bestand und in den vorgeschriebenen Abmessungen so erhalten werden, dass sie ihre Schutzfunktion erfüllen können. Beschädigte Deichstrecken sind unverzüglich instand zu setzen. Fehlen vorgeschriebene Abmessungen oder hat ein Deich mehr als 20 Zentimeter seiner festgesetzten Höhe verloren, muss er verstärkt oder erhöht werden. Die Beurteilung obliegt der Unteren Deichbehörde und dem Verband.
Der Verband unterhält die gewidmeten Deiche an der Elbe, am Ilmenaukanal und am Neetzekanal sowie den linken Roddaudeich - insgesamt mehr als 87 Kilometer Deichstrecke.
Organisation und tägliche Arbeit
Der Verband wird ehrenamtlich geführt. Deichhauptmann, Vorstand und Verbandsausschuss nehmen die ihnen nach Gesetz und Satzung übertragenen Leitungs- und Entscheidungsaufgaben wahr. Die laufende Verwaltungs- und technische Arbeit erledigen die hauptamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Verbandes.
Der Geschäftsführer ist zugleich Verbandsingenieur. Er organisiert das Tagesgeschäft und stimmt seine Arbeit mit dem Deichhauptmann und dem Vorstand ab. Gemeinsam mit dem Vorarbeiter schätzt er den Unterhaltungs- und Reparaturbedarf ein und bereitet Maßnahmen an Deichen und Anlagen vor und begleitet ihre Umsetzung. Außerdem erarbeitet er technische Stellungnahmen zu Planungen und Vorhaben, die Deiche oder den Hochwasserschutz betreffen.
Im Verbandsbüro kümmern sich außerdem die Kassenverwaltung und eine Verwaltungskraft um Verbandsbeiträge, Protokolle, Informationsverarbeitung und allgemeine Verwaltungsaufgaben.
So setzen die Beschäftigten die laufenden Aufgaben des Verbandes um; Deichhauptmann und Vorstand geben im Rahmen ihrer Zuständigkeiten die Richtung vor und stimmen sich mit der Geschäftsführung ab.
Pflege und Reparatur
Fünf Mitarbeiter kümmern sich um die praktische Deichunterhaltung. Dazu gehören:
- Deichflächen mähen und mulchen sowie die Grasnarbe pflegen;
- Unebenheiten und Schäden beseitigen und schadhafte Stellen instand setzen;
- Treibgut und Hindernisse entfernen, wenn sie die Deichsicherheit oder den Zugang beeinträchtigen;
- Deichbermen und Seitengräben pflegen sowie Gehölzarbeiten durchführen;
- Schranken, Deichverteidigungswege, Zu- und Abfahrten sowie Deichpflegeplätze unterhalten, soweit sie für ihren verbandlichen Zweck erforderlich sind.
Eine dichte Grasnarbe schützt die Deichoberfläche und hilft dabei, Schäden frühzeitig zu erkennen. Auch die Schafbeweidung trägt wesentlich zur Pflege bei. Der Verband arbeitet dafür mit zwei selbstständigen Deichschäfereien zusammen.
Kontrolle und Vorbereitung auf den Einsatz
Das NDG sieht Deichschauen im Frühjahr und Herbst vor. Dabei prüfen die zuständigen Unteren Deichbehörden den Zustand der Deiche und ihrer Anlagen. Die Landkreise Lüneburg und Harburg sind jeweils für ihren Zuständigkeitsbereich Untere Deichbehörde. Der Landkreis Lüneburg ist außerdem Aufsichtsbehörde des Verbandes. Der Verband unterstützt die Vorbereitung und Durchführung der gesetzlichen Deichschauen und bearbeitet festgestellte Mängel.
Zur Vorsorge für die Deichverteidigung hält der Verband die erforderlichen Materialien, Geräte, Baustoffe und Beförderungsmittel bereit. Die Deichverteidigungswege werden unterhalten; der Zugang zum Deich muss jederzeit möglich sein. Der Verband führt außerdem Deichverteidigungsübungen durch, um Abläufe und Zusammenarbeit für den Ernstfall zu trainieren.
Bei Hochwasser- und Sturmflutlagen ist der Verband erreichbar und auf einen Einsatz vorbereitet. Bis zum Eintritt des Katastrophenfalls liegt die Leitung der Deichverteidigung beim ADV, in Person des Deichhauptmanns, seiner Vertretung und/oder beauftragter Mitarbeiter. Bei Bedarf stimmt sich der Verband mit den betroffenen Kommunen ab. Die Deichgeschworenen sind in ihren jeweiligen Wachbezirken besonders gefragt: Sie helfen, den Deichwachdienst zu organisieren, und achten darauf, dass die Deichwachen richtig eingesetzt, ausgerüstet und abgelöst werden. Die Wachen kontrollieren die Deiche und melden Auffälligkeiten, damit erforderliche Maßnahmen schnell eingeleitet werden können. Im Hochwasser- und Sturmflutfall haben die Deichgeschworenen Weisungsbefugnis.
Maßnahmen im Deichvorland
Für das Deichvorland gelten eigene Regelungen des NDG. Die erforderlichen Flächen müssen als Deichschutz erhalten werden; auch Eigentümer und Nutzungsberechtigte haben dort Pflichten.
Der Verband übernimmt im Deichvorland keine flächendeckende allgemeine Pflege. Er wird im Rahmen der Gesetze gezielt tätig, wenn Maßnahmen für die Deichsicherheit erforderlich sind oder Nachteile für die Deichsicherheit drohen. Laut Satzung kann er naturschutzfachliche Maßnahmen und Maßnahmen zum Schutz vor Schäden durch Hochwasser durchführen.
Verantwortung und Organisation
An der Spitze des Verbandes steht der Deichhauptmann, der satzungsgemäß auch Verbandsvorsteher heißt. Er führt den Vorsitz im Vorstand und vertritt den Verband nach außen. Das Amt wird ehrenamtlich wahrgenommen. Mit seinen Aufgaben in der Leitung des Verbandes und bei der Organisation der Deichverteidigung trägt der Deichhauptmann große Verantwortung.
Der Verbandsausschuss trifft wichtige Grundentscheidungen: Er beschließt Satzungsänderungen, wählt den Verbandsvorsteher und den Vorstand, setzt den vom Vorstand aufgestellten Haushalt fest und beschließt jährlich den Hebesatz für die Verbandsbeiträge. Damit setzt der Ausschuss den Rahmen für die Arbeit des Verbandes - innerhalb der gesetzlichen Vorgaben und der Verbandssatzung.