Sehr geehrte Verbandsmitglieder,
aufgrund des geänderten Niedersächsischen Deichgesetzes (NDG) und der entsprechend angepassten Verbandssatzung berechnet der Artlenburger Deichverband die Beiträge ab 2026 auf einer neuen Grundlage.
Der bisher zugrunde gelegte Grundsteuermessbetrag entfällt als Berechnungsgrundlage. Maßgeblich sind künftig die Flurstücks- und Gebäudeflächen sowie deren Nutzung nach den Katasterdaten zum 1. Januar des Beitragsjahres. Durch diese Umstellung kann sich Ihr Beitrag verändern. Im Beitragsbescheid werden die Grundlagen erläutert.
Für 2026 hat der Verbandsausschuss einen Hebesatz von 0,85 ‰ der Summe der flurstücksbezogenen Bemessungszahlen und einen Mindestbeitrag von 12 Euro beschlossen. Mit Ihren Beiträgen finanzieren wir die Unterhaltung und Pflege unserer Deiche zum Schutz vor Sturmfluten und Hochwasser.
Die Berechnung finden Sie in der Anlage zu Ihrem Beitragsbescheid. Sollten Ihnen Fehler auffallen, etwa bei Ihrer Anschrift oder den Beitragsflächen, melden Sie sich bitte frühzeitig bei unserem Verbandsbüro. Auch die rechnerisch ermittelte Gebäudegesamtfläche kann unter bestimmten Voraussetzungen auf Antrag korrigiert werden, wenn sich der Jahresbeitrag dadurch um mehr als 30 Euro ändert. Hinweise und eine Antragsvorlage finden Sie auf unserer Internetseite (unten).
Bei Fragen helfen wir Ihnen gerne weiter. Am effektivsten geht das per E-Mail unter Angabe Ihrer Hebe-Nr., da nach Versendung der Beitragsbescheide unser Telefonanschluss oft besetzt ist. Kontakt per Post, Fax oder Besuch (während der Geschäftszeiten werktags 9-12 Uhr) ist natürlich auch möglich. Alle Daten finden Sie auf Ihrem Beitragsbescheid.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung zum Erhalt unserer Deiche!
Folgende pdf-Dateien zur Information (zum Öffnen ist ein pdf-Reader erforderlich)
-
Satzung zur 8. Satzungsänderung (aktuelle Satzung auch im Verbandsbüro und bei der Aufsichtsbehörde Landkreis Lüneburg)
-
Hinweise zur Beitragsrechnung / Veranlagungsgrundlage (auch auf jedem Beitragsbescheid)
-
Korrekturantrag zur Gebäudegesamtfläche
-
Sepa-Lastschriftmandat
Kurze Antworten auf Ihre möglichen Fragen
(Ohne Gewähr / nur zur Erläuterung; denn es gilt die Satzung ADV, das NDG und die Hinweise auf den Beitragsbescheiden)
Liebe Verbandsmitglieder, ein deutlich höherer Beitrag kann verärgern und Fragen auslösen. Das verstehen wir. Hier erklären wir die Umstellung und zeigen Ihnen, wie Sie Ihren Bescheid prüfen lassen können.
1. Warum wird der Deichbeitrag anders berechnet?
Anlass sind die Grundsteuerreform und die Änderung des Niedersächsischen Deichgesetzes (NDG). Diese Gesetzesänderungen hat der Artlenburger Deichverband nicht veranlasst. Sie haben die bisherigen Grundlagen verändert. Unsere Satzung wurde deshalb an das neue Verfahren nach dem NDG angepasst; es gilt beim ADV ab 2026.
2. Betrifft die Umstellung nur unseren Verband?
Nein. Die veränderten Grundlagen betreffen die meisten niedersächsischen Deichverbände, die bisher mit den alten Steuerdaten gerechnet haben. Wann und wie sie umstellen, richtet sich nach den jeweiligen gesetzlichen und satzungsrechtlichen Regelungen.
3. Was ist anders als bis 2025?
In unseren Bescheiden standen bisher „Einheitswert“ und „Steuermeßzahl“. Diese Größen aus der alten steuerlichen Bewertung werden ab 2026 durch Flächen und Nutzungsarten ersetzt ("flurstücks-, und gebäudebezogene Bemessungszahlen"). Die Grundsteuer ist damit nicht mehr Grundlage unserer Beitragsberechnung.
Bis 2025
Grundlage: Einheitswert und Steuermeßzahl aus der bisherigen steuerlichen Bewertung
Berechnung: Aus den alten Steuergrößen wurde die Beitragsgrundlage ermittelt
Hebesatz: 2025: 45 % des bisherigen Grundsteuermessbetrags
Mindestbeitrag: 2025: 10 Euro jährlich
Ab 2026
Grundlage: Grundstücks- und Gebäudeflächen sowie deren Nutzung
Berechnung: Flächen × Nutzungsfaktoren ergeben die neuen Bemessungszahlen
Hebesatz: 2026: 0,85 ‰ der Bemessungszahlen
Mindestbeitrag: 2026: 12 Euro jährlich
Die alten und neuen Hebesätze sind nicht direkt vergleichbar, weil sie auf ganz unterschiedliche Rechengrößen angewendet werden. (Prozent Einheitswert vs Promille Bemessungszahlen)
4. Warum wurde das NDG geändert?
Durch die Grundsteuerreform entfielen die bisherigen Einheitswerte als Grundlage der Grundsteuer. Das Land hat deshalb einen eigenen Berechnungsmaßstab für Deichbeiträge geschaffen. Er berücksichtigt, welche Grundstücke und Gebäude durch die Deiche geschützt werden.
5. Die Gemeinden erheben weiter Grundsteuer. Warum nutzt der ADV nicht diese Daten?
Die neue Grundsteuer folgt anderen Regeln. Ihr Lagefaktor bezieht sich auf die jeweilige Gemeinde. Unser Verbandsgebiet umfasst dagegen mehrere Gemeinden und teilweise nur Teile davon. Das Land hat deshalb einen eigenen Maßstab für Deichbeiträge vorgesehen. Auch die Wohnfläche aus der Grundsteuererklärung passt nicht ohne Weiteres zu dieser Berechnung.
Warum Ihr Beitrag höher sein kann
6. Mein Beitrag war sonst viel niedriger. Woran liegt das?
Mit dem neuen Verfahren verteilen sich die Kosten anders auf die Mitglieder. Wer nach der alten Bewertung wenig zahlte, kann jetzt stärker belastet werden. Andere zahlen weniger. Ein deutlicher Unterschied zum Vorjahr bedeutet daher nicht automatisch, dass Ihr Bescheid falsch ist.
7. Ich habe nichts angebaut. Warum muss ich trotzdem mehr zahlen?
Geändert hat sich der Rechenweg. Dasselbe Grundstück mit denselben Gebäuden kann dadurch einen höheren Beitrag ergeben. Entscheidend sind jetzt die erfassten Flächen und Nutzungen, nicht mehr die alten Steuergrößen.
8. Hat der ADV die Beiträge einfach erhöht?
Die gesetzlich veranlasste Umstellung ist keine Entscheidung des ADV über eine allgemeine Beitragserhöhung. Den jährlichen Hebesatz beschließt aber weiterhin unser Verbandsausschuss. Für 2026 beträgt er 0,85 Promille. Der Mindestbeitrag steigt von 10 auf 12 Euro. Ein höherer persönlicher Beitrag kann insbesondere aus der neuen Berechnung entstehen.
9. Warum zahlt mein Nachbar weniger?
Schon Unterschiede bei Grundstücksgröße, Gebäuden, Nutzung oder rechnerischer Geschosszahl wirken sich aus. Bitte vergleichen Sie deshalb vor allem die Angaben Ihres Bescheids mit Ihrem eigenen Grundstück. Bei Unklarheiten helfen wir gerne.
10. Wie wird mein Beitrag berechnet?
Die Grundstücksfläche wird mit dem Faktor ihrer Nutzung multipliziert. Dazu kommt die Gebäudegesamtfläche, ebenfalls mit einem passenden Faktor. Die Ergebnisse heißen „Bemessungszahlen“. Ihre Summe wird 2026 mit 0,00085 multipliziert. Das sind 0,85 Promille. Mindestens fallen 12 Euro pro Jahr an.
11. Welche Faktoren gelten?
Die Faktoren sind in der ADV-Satzung nach den Vorgaben des NDG festgelegt. Sie unterscheiden etwa zwischen Wohnen, Gewerbe und Landwirtschaft. Es handelt sich um feste Rechenfaktoren, nicht um eine Schätzung des Verkaufspreises Ihres Grundstücks.
Faktoren für den Boden
Land- und Forstwirtschaft: 0,31
Wohnen: 10
Gewerbe und Industrie: 3,5
Infrastruktur: 0,68
Unwirtschaftliche Flächen und Gewässer: 0,078
Faktoren für Gebäude
Wohnen: 170
Dienstleistung und Handel: 110
Eingeschossige Dienstleistungs- und Handelsgebäude: 110
Industrie und Lager: 58
Einfache Gebäude: 25
Ein Beispiel und die Gebäudeflächen
12. Wie sieht eine Beispielrechnung für den ADV aus?
Wir nehmen ein vollständig zum Verbandsgebiet gehörendes Wohngrundstück mit 800 m² Fläche an. Darauf steht nur ein Wohnhaus mit 120 m² Grundfläche, 8,40 m amtlicher Gebäudehöhe und einem geneigten Dach. Das Grundstück wird einer Person vollständig zugerechnet.
1. Boden
800 m² Grundstücksfläche × Faktor 10 = 8.000
2. Rechnerische Geschosszahl
8,40 m Gebäudehöhe ÷ 3 = 2,8. Auf 2 abrunden und wegen des geneigten Dachs 0,5 abziehen. Er-gebnis: 1,5 Geschosse.
3. Gebäudegesamtfläche
120 m² Gebäudegrundfläche × 1,5 Geschosse = 180 m²
4. Gebäude
180 m² Gebäudegesamtfläche × Faktor 170 = 30.600
5. Bemessungszahlen zusammen
8.000 + 30.600 = 38.600
6. Jahresbeitrag 2026
38.600 × 0,00085 = 32,81 Euro
Dies ist ein eigenes Beispiel nach der ADV-Satzungsänderung 2026 und dem Hebesatz des ADV für 2026. Es ist kein Vergleich mit dem alten Beitrag und keine Vorhersage für Ihr Grundstück.
13. Woher stammen die Angaben im Bescheid?
Grundlage sind die amtlichen Katasterdaten zum 1. Januar des Beitragsjahres. Für bestimmte Gebäude kommen amtliche 3D-Gebäudemodelle hinzu. Bitte melden Sie sich, wenn Ihnen eine Fläche, Nutzung oder Zuordnung falsch erscheint.
14. Warum steht dort eine rechnerische Geschosszahl?
Bei Wohngebäuden und bestimmten weiteren Gebäuden wird die amtliche Höhe durch drei geteilt und auf eine ganze Zahl abgerundet. Bei einem geneigten Dach werden 0,5 Geschosse abgezogen; mindestens zählt ein Geschoss. Deshalb kann das Ergebnis von den tatsächlich vorhandenen Stockwerken abweichen. Für andere Gebäudetypen gelten besondere Regeln.
15. Ist Gebäudegesamtfläche dasselbe wie Wohnfläche?
Nein. Vereinfacht ist sie die Gebäudegrundfläche mal rechnerischer Geschosszahl. Dabei zählen auch Flächen mit, die keine Wohnfläche sind. Eine Wohnflächenberechnung lässt sich deshalb nicht einfach übernehmen.
16. Zählen auch Garagen und Nebengebäude?
Ja, soweit sie als Gebäude erfasst und anzusetzen sind. Der Faktor hängt von der Gebäudeart ab. Für viele einfache Gebäude sowie Industrie- und Lagergebäude wird ein Geschoss angesetzt.
Wenn Angaben nicht stimmen
17. Was kann ich tun, wenn Angaben in meinem Bescheid nicht stimmen?
Bitte schreiben Sie uns möglichst per E-Mail und nennen Sie unbedingt Ihre Hebe-Nr., am besten im Betreff. Beschreiben Sie kurz, welche Angabe aus Ihrer Sicht falsch ist, und fügen Sie vorhandene Nachweise bei. Fehlerhafte amtliche Daten (z. B. ALKIS oder LoD2) sind jedoch bei der zuständigen Vermessungs- und Katasterverwaltung berichtigen zu lassen. Unabhängig davon kann bei abweichender tatsächlicher Gebäudegesamtfläche ein Korrekturantrag nach § 33 Abs. 2 bis 4 der Verbandssatzung gestellt werden.
18. Wann ist ein Korrekturantrag sinnvoll?
Wenn die aus der Höhe berechnete Gebäudegesamtfläche von der tatsächlichen Fläche abweicht, können Sie eine Berichtigung beantragen. Dafür benötigen Sie eine nachvollziehbare Flächenberechnung und Nachweise. Beim ADV muss sich der Jahresbeitrag dadurch um mehr als 30 Euro ändern.
19. Was bedeutet die Grenze von 30 Euro?
Verglichen werden der berechnete und der berichtigte Beitrag für dasselbe Jahr. Gemeint ist nicht die Erhöhung gegenüber 2025. Genau 30 Euro reichen nicht aus. Die Grenze gilt für diese besondere Flächenberichtigung; andere Fehler im Bescheid, etwa ein fremdes Flurstück, können Sie unabhängig davon melden.
20. Welche Unterlagen brauche ich für den Korrekturantrag?
Bitte nutzen Sie unser Formular und legen Sie eine Flächenberechnung je Gebäude und Geschoss bei, möglichst mit bemaßten Grundrissen und Gebäudeschnitten. Maßgeblich sind die besonderen Flächenregeln der Satzung, nicht allein die Wohnfläche. Wir helfen Ihnen gerne, den erforderlichen Nachweis zu klären.
21. Kann eine Prüfung auch zu einem höheren Beitrag führen?
Ja. Ergibt die Prüfung eine größere maßgebliche Fläche, kann der Beitrag steigen. Wird er herabgesetzt, wird eine Überzahlung ausgeglichen.
22. Muss ich wegen eines möglichen Fehlers gleich vor Gericht gehen?
Eine gerichtliche Klärung ist für eine Berichtigung durch uns nicht erforderlich. Bitte geben Sie uns möglichst frühzeitig Gelegenheit, Ihr Anliegen zu prüfen. Unser Ziel ist, Unstimmigkeiten gemeinsam mit Ihnen zu klären und Fehler zu korrigieren.
23. Muss ich während der Prüfung bezahlen?
Der Zahlungstermin bleibt grundsätzlich bestehen. Wird Ihr Beitrag nach der Prüfung herabgesetzt, gleichen wir eine Überzahlung aus. Bei Zahlungsschwierigkeiten melden Sie sich bitte frühzeitig bei uns.
Bitte beachten Sie: Eine Anfrage oder ein Korrekturantrag verlängert die in Ihrem Bescheid genannte Rechtsbehelfsfrist nicht.
Zahlung und weitere Fragen
24. Ich kann den höheren Beitrag nicht rechtzeitig bezahlen. Was nun?
Bitte melden Sie sich möglichst vor dem Zahlungstermin. Wir prüfen mit Ihnen, ob eine Zahlungserleichterung in Betracht kommt. Eine Anfrage allein verschiebt den Termin noch nicht.
25. Ich habe verkauft. Warum bekomme ich noch einen Bescheid?
Maßgeblich ist grundsätzlich der Stand am 1. Januar. Ein späterer Verkauf teilt den Jahresbeitrag nicht automatisch auf. War das Eigentum schon vorher übergegangen, senden Sie uns bitte einen Nachweis, damit wir die Zuordnung prüfen können.
26. Unser Grundstück hat mehrere Eigentümer. Zahlen wir mehrfach?
Der Beitrag für dieselbe Fläche wird nicht allein wegen mehrerer Eigentümer mehrfach erhoben. Entscheidend ist die richtige Zuordnung, auch bei Wohnungseigentum. Wenn Sie eine doppelte Berechnung vermuten, senden Sie uns bitte die betreffenden Bescheide mit den Hebe-Nummern.
27. Ich wohne weit vom Deich entfernt. Warum zahle ich?
Auch weiter entfernte Grundstücke profitieren vom Schutz der Deiche. Entscheidend ist die Zugehörigkeit zum Verbandsgebiet, nicht die Entfernung zum Deich. Pflege und Unterhaltung sind auch in Jahren ohne Hochwasser nötig.
28. Warum zahle ich Grundsteuer und Deichbeitrag?
Die Grundsteuer fließt der Gemeinde zu. Der Deichbeitrag finanziert die Aufgaben unseres Verbandes. Die beiden Zahlungen erfüllen unterschiedliche Zwecke.
29. Kann ich per Lastschrift zahlen?
Gerne. Nutzen Sie dafür unser SEPA-Formular. Falls Sie eine Lastschrift zurückbuchen: Ein zu Recht erhobener Deichbeitrag bleibt weiterhin zu zahlen. Bei Unklarheiten melden Sie sich bitte direkt bei uns, damit wir gemeinsam nachsehen können.
30. Bleibt mein Beitrag künftig gleich?
Das kann sich ändern. Der Verbandsausschuss legt den Hebesatz jährlich fest. Auch veränderte Grundstücks- und Gebäudedaten können Ihren Beitrag beeinflussen.
Wir helfen Ihnen gerne.
Bitte senden Sie Anfragen möglichst per E-Mail und geben Sie unbedingt Ihre Hebe-Nr. an, am besten bereits im Betreff. So können wir Ihr Anliegen am besten zuordnen und am schnellsten bearbeiten.
Alle Kontaktdaten – Telefon, E-Mail, Fax und Postanschrift – finden Sie in Ihrem Beitragsbescheid.
Unsere telefonische Bürozeit ist von 9 bis 12 Uhr. Bei vielen Anrufen können die Leitungen besetzt sein. Mit einer E-Mail ersparen Sie sich wiederholte Anrufversuche. Auch vor und nach der Bürozeit bearbeiten wir E-Mails und Post.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung zum Erhalt unserer Deiche!