Hier die Satzung des Artlenburger Deichverbandes
und weitere Grundlagen (zum Öffnen ist ein pdf-Reader erforderlich)
Satzung (mit bisherigen Änderungen)
Satzung zur 8. Satzungsänderung (Satzungsänderung 2026)
Rechtsgrundlagen
Der Artlenburger Deichverband ist eine „Körperschaft des öffentlichen Rechts“, und verwaltet sich nach den gültigen Rechtsvorschriften selbst. Die Rechtsgrundlage ist die Satzung des Verbandes. Diese basiert vor allem auf das Wasserverbandsgesetz, aber auch auf das Niedersächsische Deichgesetz (dort ist der ADV aufgeführt in der Anlage 1 zu §7). Rechtsaufsicht des Verbandes ist der Landkreis Lüneburg, der Haushalt wird geprüft vom Wasserverbandstag e.V. in Hannover.
Das Verbandsgebiet ergibt sich aus der gültigen Verordnung der ehemaligen Bezirksregierung Lüneburg vom 22.03.2000 (Achtung, relativ große pdf-Datei: ca. 42MB), sowie den Ergänzungen gemäß den Verordnungen des Landkreises Lüneburg (Stadtgebiet Bleckede), Verordnung Walmsburg 2012 (1,55MB), Verordnung Alt Garge 2015 (1,06MB).
Verordnung der ehemaligen Bezirksregierung Lüneburg vom 22.03.2000 (PDF)
Deichwachordnung
Die Deichwachordnung wird per Verordnung vom Landkreis Lüneburg an den Deichverband erlassen. Es werden unter anderem die Pflichten und die Aufgaben der Deichwachen und Deichgeschworene beschrieben.
Deichverteidigungsordnung
Der Landkreis Lüneburg gibt über die Deichverteidigungsordnung (DVO) dem Deichverband den rechtlichen Auftrag, die Deiche in seinem Verbandsgebiet vor Hochwasser und Eisgang zu schützen. Hierzu werden Deichwachbezirke eingerichtet. Das Aufziehen der Deichwachen ordnet der Verbandsvorsteher an.
Hochwasserberechnung
Wichtige Grundlagen für den Deichbau und die Deichverteidigung sind das Bemessungshochwasser und eine gute Hochwasservorhersage. Grundlage für die Wasserstands- und Hochwasservorhersage ist das unter Beteiligung der Länder und der Bundesanstalt für Gewässerkunde (BfG) entwickelte und seit 2007 eingesetzte Wasserstandsvorhersagemodell WAVOS-Elbe, das den deutschen Elbeabschnitt vom Grenzpegel Usti bis zur Staustufe Geesthacht mit den großen Zuflüssen Saale und Havel abdeckt.
Verbandsbeitrag
Deichverbände – wie der Artlenburger Deichverband – verwalten sich nach dem Gesetz über Wasser- und Bodenverbände (WVG) und dem Niedersächsischen Deichgesetz (NDG) selbst. Aufsichtsbehörde des ADV, bei dem es sich um eine Körperschaft des öffentlichen Rechts handelt, ist der Landkreis Lüneburg. Der Beitritt zum Deichverband und die Zahlung eines Jahresbeitrages für den Hochwasserschutz sind nicht freiwillig.
Beitragshebung 2026
Hinweise unter „Deichbeitrag ab 2026“
Verbandsgebiet: Von der ehemaligen Bezirksregierung Lüneburg wurde per Verordnung die rückwärtige Grenze des geschützten Gebietes des Artlenburger Deichverbandes im März 2000 festgesetzt. Die Beitragserhebung erfolgt auf der Grundlage der offiziellen Daten der Katasterinformationen (01.01. des Beitragsjahres) und bis 2025 der Oberfinanzdirektion (bezügl. Grundsteuermessbetrag), ab 2026 nach den „Flurstücks- und Gebäudebezogenen Bemessungszahlen“ gemäß Niedersächsischem Deichgesetz und Satzungsänderung des Verbandes.
Der Jahresbeitrag des Artlenburger Deichverbandes bemass sich bis 2025 nach dem Grundsteuermessbetrag, der dem Verband am 1. Januar eines jeden Jahres durch die letzte Festsetzung des Finanzamtes bekannt war und dem jährlich durch den Verbandsausschuss festgesetzten Hebesatz. Ab 2026 erfolgt die Beitragsberechnung analog zum Niedersächsischem Deichgesetz auf Grundlage der offiziellen „Flurstücks- und Gebäudebezogenen Bemessungszahlen“ und nach wie vor vom Verbandsausschuss jährlich festzusetzendem Hebesatz. Im Jahr 2026 liegt der Hebesatz bei 0,85 ‰, und der Mindestbeitrag bei 12 €.
Zu den Pflichten gehört für die Mitglieder aber auch, im Gefahrenfall Deichwachdienst auszuüben.
Buch: 100 Jahre Artlenburger Deichverband / Chronik (1989)
Buch: 100 Jahre Artlenburger Deichverband (PDF, 1989)
Buch 100 Jahre Artlenburger Deichverband aus dem Jahre 1989 (gescanntes Buch, komprimiert - dennoch sehr groß: ca. 166mb - lässt sich nicht leicht im Browser öffnen; Empfehlung: am Rechner meist mit rechtsklick und speichern)
Buch: 125 Jahre Artlenburger Deichverband / Chronik (2014)
Buch: 125 Jahre Artlenburger Deichverband (PDF, 2014)
Buch 125 Jahre Artlenburger Deichverband aus dem Jahre 2014 (Empfehlung: am Rechner meist mit rechtsklick und speichern)
Deichbauinvestitionen (wird noch ergänzt!)
1990
Deichausbauabschnitt Rönne – Avendorf mit Fortsetzen des Abschnittes in Obermarschacht und Tespe rund 1,8 km für rund 1,5 Millionen D-Mark
1991
Deichbauabschnitt in Tespe vom Ehrendenkmal bis zum Sportbootshafen rund 1,6 km für etwa 1,8 Millionen D-Mark
1992
Deichneubauabschnitt Tespe bis Avendorf 2 km für etwa 2,54 Millionen D-Mark
1993
Deichneubauabschnitt Avendorf 2 km für etwa 2,85 Millionen D-Mark
1994
Fortführung des Deichbaus in der Ortslage Avendorf in Richtung Artlenburg auf rund 2 km, mit etwa 2,25 Millionen D-Mark
1995
Deichneubauabschnitt Hohnstorf von der Rampe Schnaar bis zum Elbe-Seitenkanal auf 2,1 km für 2,39 Millionen D-Mark
1996
Fortsetzung der Arbeiten am Bauabschnitt Hohnstorf für etwa 1,49 Millionen D-Mark
1997
2. Bauabschnitt Hohnstorf auf einer Länge von 1,34 km mit Baukosten in Höhe von 1,7 Millionen D-Mark
1998
Fortsetzung des 2. Bauabschnittes in Hohnstorf und Beseitigung der in der Außendeichböschung stehenden Pappel in Badegast für etwa 965.000 D-Mark
1. und 2. Bauabschnitt im Tidebereich im Raum Drage/Laßrönne für rund 2,33 Millionen D-Mark
1999
Fortsetzung des 1. und 2. Bauabschnittes in Drage/Laßrönne für etwa 1 Million D-Mark
2000
Fortsetzung der Nacherhöhung im Tidebereich für rund 2,9 Millionen D-Mark
2001
Deckwerksarbeiten an der Außendeichböschung in Radegast in Richtung Vitico für etwa 640.000 D-Mark
Fortsetzung der Nacherhöhung der Tidedeiche im Raum Drage/Laßrönne für etwa 2,1 Millionen D-Mark
2002
Bauabschnitt Radegaster Haken und Beseitigung von Hochwasserschäden Baukosten für rund 640.000 Euro
Nacherhöhung der Tidedeiche im Raum Drage / Drennhausen für etwa 492.000 Euro
2003
Beseitigung von Hochwasserschäden des August-Hochwassers 2002 und Wiederherstellung der Deichsicherheit für insgesamt 3,34 Millionen Euro
Fortsetzung der Deichnacherhöhungsarbeiten im Tidebereich bei Drage in Richtung Drennhausen/Elbstorf für etwa 2,028 Millionen Euro
2004
Beseitigung von Hochwasserschäden auf Grund des Augusthochwassers 2002 und Wiederherstellung der Deichsicherheit
Bau einer Hochwasserschutzwand mit rückwärtiger Verankerung der Spundwand in Hohnstorf
Kolksicherung im Bereich der Fährbuhne in Hohnstorf
Fertigstellung von Wege- und Straßenbauarbeiten
Fortsetzung der Deckwerksarbeiten in Radegast für etwa insgesamt 3,5 Millionen Euro
2005
Verstärkung und Erhöhung des Hochwasserdeiches in Artlenburg und Hohnstorf für etwa 690.000 Euro
Erhöhung des Tidedeiches im Bereich Laßrönne (BGS-Gelände) für etwa 693.000 Euro
2007
Instandsetzung von Deichüberfahrten, die im Zuge des Sommerhochwassers 2002 beschädigt wurden für etwa 650.000 Euro
2. Bauabschnitt im Bereich des Tidedeiches in Laßrönne und Stove für etwa 1,111 Millionen Euro
2010
Befestigung der Außendeichböschung in Sassendorf auf rund 1,2 km Länge für etwa 1,02 Millionen Euro
Nacherhöhung der Tidedeiche im Raum Stove und Laßrönne für etwa 1,107 Millionen Euro
2011
Fortsetzung Befestigungsarbeiten an der Außendeichböschung in Sassendorf auf rund 1,2 km Länge und Anlegen von zwei Furten im Wendewischer Werder für rund 2,122 Millionen Euro
Nacherhöhung der Tidedeiche im Raum Rönne/Schwinde, Neubau einer Zufahrt zum Deichverteidigungsweg für etwa 1,1 Millionen Euro
2012
Arbeiten am Tidedeich Rönne/Schwinde für etwa 1,16 Millionen Euro
2013
Bewirtschaftung der Bodenentnahmen Drage und Oldershausen für etwa 1,2 Millionen Euro
Erstellung einer Spundwand in Hohnstorf für etwa 650.000 Euro
Kleihalde Artlenburg für etwa 169.000 Euro
Bau einer Deichüberfahrt in Schwinde für etwa 1,2 Millionen Euro
2014
Fertigstellung der Spundwand in Sassendorf für rund 90.000 Euro
Ausbau der Schutzdeiche am IlmenauKanaldeich für rund 150.000 Euro
Fortsetzung des Bauarbeiten an der Deichüberfahrt und Nacherhöhung der Tidedeiche in Schwinde für etwa 800.000 Euro
2015/2016
Reparatur der Flutfolgeschäden von 2013
5,1 Millionen Euro
2016
Investitionen in verschiedenen Bereichen am Elbdeich, an den Schutzdeichen am Ilmenaukanal und für Bodenentnahmen für den Deichbau
3,0 Millionen Euro
2018 / 2019
Instandsetzungen an den Deichverteidigungswegen am Ilmenaukanalschutzdeich, Elbdeich-Anpassungen und Untersuchungen, Bodenentnahme-Management für den Deichbau
1,4 Millionen Euro